Förderprogramm

Ehrenamt digitalisiert

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Gesundheit & Soziales, Digitalisierung
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation

Ansprechpunkt:

Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation

Abteilung Konzeption und Koordination

Georg-August-Zinn-Straße 1

65183 Wiesbaden

Weiterführende Links:
Ehrenamt digitalisiert!

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als gemeinnützige Organisation Digitalisierungsvorhaben umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Sie als gemeinnützige Institution bei Vorhaben der Digitalisierung, vor allem Ihre interne Verwaltung betreffend.

Sie erhalten die Förderung für Projekte, die überwiegend (mindestens 75 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben) folgende aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassen:

  • Anschaffung geeigneter Hardware und geeigneter Software sowie
  • Schulungs-/Anleitungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Nutzung der Hard- und Software.

Außerdem können Sie eine Förderung für Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Digitalisierungsvorhaben sowie in geringem Umfang auch für Anschaffungen von Hard- und Software und Schulungsmaßnahmen und Dienstleistungen für Maßnahmen, die der Digitalisierung Ihres ursprünglichen Betätigungsfeldes dienen (zum Beispiel des Vereinsangebots oder des Vereinszwecks), bekommen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, mindestens jedoch EUR 5.000 und höchstens EUR 15.000.

Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über die Internetseite oder postalisch an das Hessische Ministerium für Digitalisierung und Innovation. Die jährlichen Antragsfristen werden im Internet veröffentlicht.

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