Förderprogramm

Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Forschung & Innovation (themenspezifisch), Smart Cities & Regionen
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Unternehmen, Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Ansprechpunkt:

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

Hauptsitz Offenbach am Main
MAIN PARK

Kaiserleistraße 29–35

63067 Offenbach am Main

Tel: 069 913203, Hotline: 0611 7747333

Fax: 069 91324636

WI Bank

Weiterführende Links:
Energetische Förderung HEG

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz zum Beispiel von kommunalen Infrastrukturen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Vorhaben, mit denen Sie die Ziele des Hessischen Energiegesetzes (HEG) umsetzen.

Sie erhalten eine Förderung für

  • investive kommunale Maßnahmen nach § 3 HEG; die Förderung erfolgt auf Grundlage der Kommunalrichtlinie,
  • Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien nach § 5 HEG,
  • innovative Energietechnologien nach § 6 HEG,
  • kommunale Energiekonzepte, Energieeffizienzpläne und Konzepte zur Erzeugung und Verteilung von erneuerbaren Energien nach § 7 HEG,
  • Energieberatung und Akzeptanzmaßnahmen nach § 8 HEG, etwa Einrichtungen und Maßnahmen zur Energieberatung, Maßnahmen zur Qualifikations- und Informationsvermittlung von Technologien auf dem Gebiet der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien, betriebliche Energieeffizienz-Netzwerke,
  • Energiewende im Quartier – Unterstützung für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanagement in hessischen Kommunen nach §§ 7, 8 HEG.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt zwischen 30 und 100 Prozent, abhängig von der Art und dem Umfang Ihres Vorhabens.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).

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