Förderprogramm

Extremwetterrichtlinie-Wald

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Umwelt- & Naturschutz, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Kommune, Unternehmen
Fördergeber:

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Ansprechpunkt:

Regierungspräsidium Darmstadt

Dezernat V 52

Wilhelminenstraße 1–3

64283 Darmstadt

Weiterführende Links:
Forstliche Förderung Agrarportal Hessen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Ihr Wald in Hessen von extremen Wetterereignissen betroffen ist und Sie Schäden beseitigen müssen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Sie als Waldbesitzerin oder Waldbesitzer bei der Beseitigung von Schäden in Ihrem Wald, die durch Extremwetterereignisse entstanden sind.

Sie erhalten die Förderung für

  • Entnahme von Kalamitätshölzern zur Beseitigung von daraus resultierenden Gefahren (Verkehrssicherung),
  • Waldschutzmaßnahmen (das sind Maßnahmen zur Überwachung, Vorbeugung und Bekämpfung von Schadorganismen mit Lockstoffen und anderen Maßnahmen des integrierten Pflanzenschutzes ohne den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und das Anlegen von Holzlagerplätzen),
  • Wiederaufforstung nach Extremwetterereignissen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses hängt von der Art und dem Umfang Ihres Vorhabens ab.

Ihr Zuwendungsbetrag muss mindestens EUR 500,00 bei Sammelanträgen und Vorhaben im Privatwald und mindestens EUR 5.000 bei Vorhaben im Körperschaftswald betragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme über das Agrarportal an das Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat V 52.

Ihren Antrag für Wiederaufforstungsmaßnahmen müssen Sie bis zum 1.3. einreichen für Vorhaben, die Sie im laufenden Jahr abschließen, und bis zum 1.9. für Vorhaben im Folgejahr.

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