Förderprogramm

Fördermittel für den Schienengüterverkehr des Landes Hessen (Rili SGV)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Mobilität
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Kommune, Unternehmen
Fördergeber:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Ansprechpunkt:

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement

Dezernat Verkehrsinfrastrukturförderung und Verkehrssicherheit

Wilhelmstraße 10

65185 Wiesbaden

Weiterführende Links:
Förderung Schienengüterverkehr

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Vorhaben zum Erhalt, zur Reaktivierung, zur Erweiterung oder Neueinrichtung von Schienengüterverkehr planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen fördert Maßnahmen zur Stärkung des Schienengüterverkehrs (SGV).

Sie erhalten die Förderung für

  • Infrastrukturmaßnahmen zur Neueinrichtung oder Erweiterung des Schienengüterverkehrs oder Maßnahmen zum Erhalt von Schienengüterverkehr (durch Sanierung der bestehenden und genutzten Infrastruktur) sowie
  • Untersuchungen zur Reaktivierung oder dauerhaften Sicherung eines Gleisanschlusses für Schienengüterverkehr.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für Unternehmen bis zu 50 Prozent und für Kommunen bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Bei Infrastrukturmaßnahmen beträgt die Höhe der Förderung normalerweise maximal EUR 100.000 je 12.500 Tonnen erzieltem Schienengüterverkehrsaufkommen, je 500 Waggons erzieltem Schienengüterverkehrsaufkommen oder je 0,5 Millionen vermiedenen Lastkraftwagen-Kilometern auf dem Straßennetz in Deutschland pro Jahr.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement.

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