Förderprogramm

Förderung der Nahmobilität

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Smart Cities & Regionen, Mobilität
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Ansprechpunkt:

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement

Wilhelmstraße 10

65185 Wiesbaden

Weiterführende Links:
Nahmobilität

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Projekte für die Mobilität zu Fuß, mit dem Fahrrad und weiteren nicht motorisierten Verkehrsmitteln planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Sie bei Vorhaben zur Verbesserung der nicht motorisierten Mobilität (Nahmobilität), auch in Verbindung mit dem Bus- und Bahnverkehr.

Sie erhalten die Förderung für

  • investive Maßnahmen zur Erhöhung der Attraktivität und Verkehrssicherheit des Fuß- und Radverkehrs,
  • Konzepte,
  • Öffentlichkeitsarbeit.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für investive Vorhaben grundsätzlich bis zu 70 Prozent und bei Vorhaben, die eine besondere überkommunale verkehrliche Bedeutung haben, auch bis zu 80 Prozent und
  • für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit normalerweise 60 Prozent

Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Förderhöhe kann um 10 Prozent erhöht oder verringert werden:

  • bei Gemeinden, Gemeindeverbänden und Zweckverbänden abhängig von ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit und
  • bei Verkehrs- und Verkehrsinfrastrukturunternehmen abhängig vom Standort des Projekts.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 20.000 für investive Maßnahmen und bei EUR 2.000 für Planungsvorhaben und Maßnahmen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das zuständige Fachdezernat der Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement.

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