Förderprogramm

Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Ansprechpunkt:

Regierungspräsidium Darmstadt

Dezernat II 25 – – Soziales, Integration und Flüchtlinge

Wilhelminenstraße 1–3

64283 Darmstadt

Weiterführende Links:
Förderung FSJ in Hessen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie ein Freiwilliges Soziales Jahr für junge Menschen in Hessen anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Sie, wenn Sie das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) in Hessen durchführen möchten.

Sie erhalten die Förderung für

  • Maßnahmen des FSJ zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen sowie laufende Kosten,
  • trägerübergreifende Maßnahmen mit landesweiter Bedeutung zur Sicherung und Weiterentwicklung des FSJ in Hessen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für die pädagogische Begleitung der Freiwilligen sowie für laufende Kosten monatlich EUR 50,00 pro tatsächlich tätiger freiwilliger Person für längstens 18 Monate.

Ihren Antrag richten Sie als anerkannter Träger vor Beginn Ihres Vorhabens bis spätestens zum 15.9. für das laufende FSJ-Jahr an das Regierungspräsidium Darmstadt.

Für die Förderung trägerübergreifender Maßnahmen mit landesweiter Bedeutung richten Sie Ihren Antrag bitte an das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?