Förderprogramm

Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen

Förderart:
Zuschuss, Darlehen
Förderbereich:
Digitalisierung, Infrastruktur, Regionalförderung, Smart Cities & Regionen
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation

Ansprechpunkt:

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

Hauptsitz Offenbach am Main
MAIN PARK

Kaiserleistraße 29–35

63067 Offenbach am Main

Tel: 069 913203, Hotline: 0611 7747333

Fax: 069 91324636

WI Bank

Weiterführende Links:
Breitbandförderung – Landesförderung Gigabitinfrastrukturausbau Digitale Dorflinde – Öffentliche WLAN-Hotspots in hessischen Kommunen Breitbandförderung – Darlehen an Infrastrukturgesellschaften

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie ein Vorhaben zur Schaffung gigabitfähiger Infrastrukturen in Hessen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen fördert Sie mit Unterstützung des Bundes und der Europäischen Union im Rahmen des Europäischen Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bei Vorhaben, durch die bestehende Breitbandinfrastrukturen weiterentwickelt und gigabitfähige Infrastrukturen geschaffen werden.

Sie erhalten die Förderung in den Programmbereichen

  • Gigabitversorgung ländlicher Räume (ELER-Förderung),
  • NGA-Versorgung in Gewerbegebieten (GRW-Förderung),
  • Studien, Konzepte und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Gigabitausbau,
  • regionale Breitbandberatungsstellen, hessenweite GigaMaP-Beratungsstelle und Breitbandbüro Hessen,
  • Landesförderung Gigabitinfrastrukturausbau,
  • erstmalige Einrichtung von öffentlichen WLAN-Hotspots in hessischen Kommunen (Digitale Dorflinde).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt für

  • Vorhaben im Programmbereich „Gigabitversorgung ländlicher Räume“ bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • Vorhaben der NGA-Versorgung in Gewerbegebieten bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • Studien, Konzepte und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Gigabitausbau bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • regionale Breitbandberatungsstellen, die hessenweite GigaMaP-Beratungsstelle und das Breitbandbüro Hessen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • den Gigabitinfrastrukturausbau aus Landesmitteln bis zu 90 Prozent der gesamten zuwendungsfähigen Projektausgaben (bei einer möglichen Kofinanzierung von Mitteln des Bundes und der Europäischen Union mit Landesmitteln kann diese Förderung bis zu 100 Prozent des notwendigen Kofinanzierungsbetrages umfassen),
  • die erstmalige Einrichtung von öffentlichen WLAN-Hotspots in hessischen Kommunen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 60.000 (je EUR 1.500 für bis zu 40 WLAN-Hotspots).

Als hessische Breitbandinfrastrukturgesellschaft können Sie außerdem ein Darlehen in Höhe Ihres Eigenanteils erhalten.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Auskünfte erhalten Sie auch beim Hessischen Ministerium für Digitalisierung und Innovation.

Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung im Förderbereich „Breitbandversorgung ländlicher Räume“ (GAK-Förderung) nicht mehr möglich ist.

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