Förderprogramm

Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten sowie von kommunalen Informationsinitiativen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Umwelt- & Naturschutz, Smart Cities & Regionen
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Ansprechpunkt:

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

Hauptsitz Offenbach am Main
MAIN PARK

Kaiserleistraße 29–35

63067 Offenbach am Main

Tel: 069 913203, Hotline: 0611 7747333

Fax: 069 91324636

WI Bank

Weiterführende Links:
Klimaschutz

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als hessische Kommune ein effektives Klimaschutzvorhaben planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen fördert kommunale Klimaschutzmaßnahmen in folgenden Bereichen:

  • investive kommunale Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen (Klimaschutzmaßnahmen),
  • kommunale Maßnahmen zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels (Klimaanpassungsmaßnahmen),
  • kommunale Pilot- und Demonstrationsvorhaben zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen (Klimaschutzmaßnahmen) oder zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels (Klimaanpassungsmaßnahmen),
  • kommunale Informationsinitiativen, Beteiligung an Wettbewerben der Europäischen Union oder des Bundes,
  • Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Kommunen in direkter Nachbarschaft beziehungsweise Nähe zu Windenergieanlagen,
  • Maßnahmen zur Haus- und Hofbegrünung als Klimaanpassungsmaßnahmen in Kommunen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt

  • für Klimaschutzmaßnahmen, Klimaanpassungsmaßnahmen, kommunale Pilot- und Demonstrationsvorhaben sowie kommunale Informationsinitiativen und Beteiligung an Wettbewerben bis zu 70 Prozent, bei Verpflichtung der Kommune im Rahmen des Bündnisses „Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen“ bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • für Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Kommunen in direkter Nachbarschaft zu Windenergieanlagen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 100.000 beziehungsweise EUR 130.000 bei interkommunalen Projekten,
  • für Maßnahmen zur Haus- und Hofbegrünung als Klimaanpassungsmaßnahmen in Kommunen bis zu EUR 520.000 für maximal 2 Jahre (EUR 20.000 jährlich dürfen für die Beauftragung eines Planungsbüros verwendet werden).

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).

Anträge für kommunale Pilot- und Demonstrationsvorhaben, für Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Kommunen in direkter Nachbarschaft zu Windenergieanlagen sowie für Maßnahmen zur Haus- und Hofbegrünung als Klimaanpassungsmaßnahmen in Kommunen richten Sie formlos an das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat.

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