Förderprogramm

Förderung von Kunst und Kultur in Hessen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur

Ansprechpunkt:

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur

Rheinstraße 23–25

65185 Wiesbaden

Weiterführende Links:
Kulturförderung in Hessen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Kultureinrichtung oder Künstlerin oder Künstler unterschiedlicher Sparten Kultur- oder Kunstprojekte umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Sie als kulturelle Einrichtung, Kulturinitiative und Kulturschaffende und Kulturschaffenden bei künstlerischen und kulturellen Vorhaben.

Sie erhalten die Förderung im Rahmen folgender Programme:

  • Museums-, Ausstellungs-, Künstler- und Künstlerinnenförderung,
  • Theaterförderung,
  • Filmförderung,
  • Literaturförderung,
  • Förderung der kulturellen Bildung,
  • Förderung der Soziokultur,
  • regionale Kulturförderung,
  • Förderung internationaler Kulturprojekte,
  • Förderung der Kultur im ländlichen Raum und
  • Musikförderung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschuss ist abhängig von Ihnen als Antragstellerin oder Antragsteller und der Art Ihres Vorhabens.

Bis zu einer Höhe von EUR 10.000 erhalten Sie den Zuschuss grundsätzlich als Festbetragsfinanzierung.

Bei Projektförderungen kann eine Sachausgabenpauschale in Höhe von 5 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 10.000, berücksichtigt werden.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur. Bei Förderungen von bis zu EUR 10.000 ist der vorzeitige Maßnahmenbeginn mit dem Eingang Ihres Antrags beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur genehmigt.

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