Förderprogramm

Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Privatperson
Ansprechpunkt:

Regierungspräsidium Gießen

Landgraf-Philipp-Platz 1–7

35390 Gießen

Weiterführende Links:
Förderung sozialer Einrichtungen und Maßnahmen

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Wenn Sie als Paar in Hessen bereits 3 erfolglose Kinderwunschbehandlungen (IVF oder ICSI) haben durchführen lassen, können Sie für den 4. Behandlungszyklus unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

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Das Land Hessen unterstützt Sie als verschiedengeschlechtliches oder gleichgeschlechtliches Paar bei unerfülltem Kinderwunsch. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen der assistierten Reproduktion und zwar ausschließlich für den 4. Behandlungszyklus einer

  • In-Vitro-Fertilisation (IVF) oder einer
  • Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für verschiedengeschlechtliche Paare bis zu 75 Prozent des Selbstkostenanteils, der nach Abrechnung mit der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sowie gegebenenfalls der Beihilfestelle verbleibt, maximal jedoch EUR 3.000 für eine IVF- oder eine ICSI-Behandlung, und
  • für gleichgeschlechtliche Paare und Paare, bei denen eine in der Partnerschaft lebende Personen eine gebärfähige transgeschlechtliche Person ist, bis zu 50 Prozent des Selbstkostenanteils, der nach Abrechnung mit der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sowie gegebenenfalls der Beihilfestelle verbleibt, maximal jedoch EUR 2.000 für eine IVF- oder eine ICSI-Behandlung.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens schriftlich oder elektronisch beim Regierungspräsidium Gießen.

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