Förderprogramm

Förderung von Qualifizierungs- und Koordinationsmaßnahmen für bürgerschaftliche/ehrenamtliche Arbeit im sozialen Bereich

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Kommune, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Ansprechpunkt:

Regierungspräsidium Darmstadt

Dezernat II 25 – – Soziales, Integration und Flüchtlinge

Wilhelminenstraße 1–3

64283 Darmstadt

Weiterführende Links:
Qualifizierungsprogramm – Ehrenamtliches Engagement verdient Förderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als anerkannte lokale Anlaufstelle für bürgerschaftlich/ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger in Hessen Qualifizierungsmaßnahmen anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Sie als eine durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) anerkannte lokale Anlaufstelle (Freiwilligenagenturen in freier oder kommunaler Trägerschaft sowie Kommunen) bei der bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Arbeit.

Sie erhalten die Förderung für Qualifizierungsangebote für bürgerschaftlich/ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger im sozialen Bereich, die die lokalen Strukturen der ehrenamtlichen Arbeit stärken und deren Vernetzung verbessern.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für die Erarbeitung eines lokalen Qualifizierungsprogramms normalerweise bis zu EUR 2.000 und
  • für die Durchführung und finanzielle Abwicklung der Qualifizierungsmaßnahmen normalerweise bis zu EUR 85,00 je durchgeführte Qualifikationsmaßnahme.

Für Qualifizierungsmaßnahmen beträgt die Höhe des Zuschusses normalerweise bis zu EUR 35,00 je Unterrichtsstunde (45 Minuten), in Ausnahmefällen auch bis zu EUR 50,00.

Das Antragsverfahren verläuft zweistufig. Melden Sie Ihre Teilnahme als anerkannte Anlaufstelle an dem Förderprogramm bitte bis zum 31.10. des Vorjahres beim Regierungspräsidium Darmstadt (Dezernat II 25) an.

Sind Sie noch keine anerkannte Anlaufstelle, beantragen Sie bitte zunächst Ihre Genehmigung, um als lokale Anlaufstelle in Hessen tätig zu sein, über das Regierungspräsidium Darmstadt (Dezernat II 25). Das Regierungspräsidium leitet Ihren Antrag mit Stellungnahme an das HMSI weiter. Sobald Sie vom HMSI diese Genehmigung erhalten haben, können Sie an diesem Förderprogramm teilnehmen. Hierzu melden Sie Ihre Teilnahme an dem Förderprogramm bitte bis 31.10. des Vorjahres beim Regierungspräsidium Darmstadt (Dezernat II 25) an.

Ihren Antrag reichen Sie dann bitte bis spätestens 15.1. des Förderjahres für das 1. Halbjahr und bis zum 1.7. für das 2. Halbjahr beim Regierungspräsidium Darmstadt (Dezernat II 25) ein.

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