Förderprogramm

Förderung von Computer- und Videospielen

Förderprogramm aktiv, Antragstellung derzeit nicht möglich

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Digitalisierung, Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in, Unternehmen
Fördergeber:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Ansprechpunkt:

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

Hauptsitz Offenbach am Main
MAIN PARK

Kaiserleistraße 29 – 35

63067 Offenbach am Main

Weiterführende Links:
HESSEN serious GAME – Förderung von Computer- und Videospielen (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als hessisches Unternehmen oder Gründerin oder Gründer Vorhaben zur Entwicklung und Realisierung neuer und innovativer Ideen für Computer- und Videospiele, insbesondere Serious Games, haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Sie als Unternehmen oder als Gründerin oder Gründer der Gamesbranche bei der Entwicklung von Computer- und Videospielen, vor allem von Serious Games. Das sind Spiele, die neben dem Spielen einen weiteren Zweck verfolgen und vor allem der Bildung, der Gesundheitsförderung, Chancengleichheit und Nachhaltigkeit oder anderen erstrebenswerten Zielen (zum Beispiel Klimaschutz, Katastrophenschutz, Personalrekrutierung, Stadtplanung) dienen.

Sie erhalten die Förderung für die Erstellung von

  • die Erstellung marktfähiger Konzepte zur Produktion oder Weiterentwicklung von Computerspielen
  • die Erstellung mindestens eines spielbaren Levels oder Moduls eines Computerspiels
  • Weiterentwicklung von Computerspielen im frühen, unfertigen Entwicklungsstadium (Alpha- und Beta-Version und Ähnliches) zur Marktreife.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, aber maximal 50.000 EUR.

Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 20.000 EUR betragen.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Der Projektantrag ist vollständig mit allen Anlagen vor Beginn des Vorhabens in elektronischer Form bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen einzureichen und muss Folgendes enthalten:

  • Informationen zur Antragstellerin oder zum Antragsteller und Qualifikationsnachweise (Studien- oder Berufsabschlüsse oder Referenzen)
  • Erklärung über Urheberrechte und Zusicherung, dass die angestrebte Entwicklung noch nicht erstellt ist
  • Exposé: Titel des Spiels, Beschreibung der Spielidee und Spielaufbau, inklusive innovativer Ansätze im Spiel, Zielgruppe und Beschreibung des Serious Games Effektes
  • Look: gestalterische Ansätze, dargestellt durch Skizzen (beispielsweise Character Designs, Moods, Level Designs)
  • Konzeption: Beschreibung der angestrebten konzeptionellen Entwicklung, für die die Förderung beantragt wird
  • Verwertungsidee: Beschreibung des Marktes für das Spiel, inklusive potentieller Zielgruppen sowie Konkurrenzanalyse und Zeitplan zur Realisierung
  • Kosten- und Finanzierungsplan: Darstellung der Kosten und der Finanzierung des beantragten Projektes. Die Finanzierung muss bis auf den beantragten Landeszuschuss bei Antragstellung gesichert sein.

Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen können Arbeiten aus ihrem Studium einreichen und die Förderung einer Entwicklung insbesondere im Hinblick auf die Vermarktbarkeit beantragen. Sie müssen sicherstellen, dass die Rechte an der Verwertung der Studienarbeiten nicht bei den Ausbildungsinstitutionen liegen.

Fristen

Den Antrag können Sie zu bestimmten Fristen einreichen, nachdem ein Förderaufruf auf den Internetseiten der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen veröffentlicht wurde.

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Antragsberechtigt sind Unternehmen, vor allem kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU, und Gründerinnen und Gründer der Computerspielbranche, die ihren Sitz in Hessen haben.
  • Sie müssen Ihre fachlichen Qualifikationen zur Spieleentwicklung und -herstellung nachweisen, beispielsweise durch Studien- oder Berufsabschlüsse oder Referenzen. Das können zum Beispiel Computer- oder Videospielproduktionen oder entsprechende Programmierungsleistungen oder Gestaltungen sein.

Sie erhalten keine Förderung für

  • Vorhaben, die ein Computer- oder Videospiel erwarten lassen, das gegen das Grundgesetz, die Verfassung des Landes Hessen oder andere einschlägige Gesetze verstößt, das sittliche oder religiöse Gefühl verletzt oder sexuelle Vorgänge oder Brutalitäten in aufdringlich vergröbernder spekulativer Form darstellt,
  • bereits produzierte Spiele.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von Computer- und Videospielen
vom: 04.02.2021, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 04.04.2025 (StAnz. 2025 S. 508)

Weblink zur Förderrichtlinie (externer Link)

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?