Förderprogramm

Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum – Behindertengerechter Umbau

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales, Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Privatperson
Ansprechpunkt:

zuständige Wohnungsbauförderstelle Hessen

Weiterführende Links:
Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Ihre Immobilie selbst nutzen und sie behindertengerecht umbauen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Sie, wenn Sie Ihren selbst genutzten Wohnraum behindertengerecht umbauen möchten.

Sie erhalten die Förderung für Baumaßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen an und in bestehenden selbst genutzten Wohnungen und auf dem Wohnungsgrundstück (näheres Wohnungsumfeld).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Sie erhalten die Förderung für Kosten zwischen EUR 1.500 und EUR 30.000.

Für die einzelne Maßnahme gelten folgende maximale Zuschussbeträge:

  • Um-/Einbau des Bades und der Küche: je EUR 5.500,
  • Lift-/Aufzugseinbau: EUR 6.500,
  • alle anderen förderungsfähigen Einzelmaßnahmen: EUR 3.000.

Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über die zuständige Wohnungsbauförderstelle bei der Stadt- oder Kreisverwaltung an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Vor der Antragstellung sollten Sie sich dort erkundigen, ob noch Fördermittel zur Verfügung stehen.

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