Förderprogramm

Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen in Hessen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Kommune, Unternehmen
Fördergeber:

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Ansprechpunkt:

Regierungspräsidium Darmstadt

Dezernat V 52

Wilhelminenstraße 1 – 3

64283 Darmstadt

Weiterführende Links:
Informationen zur forstlichen Förderung (externer Link) LaWiLe-Portal Hessen (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Sie besitzen Wald in Hessen oder planen eine Erstaufforstung? Das Land Hessen unterstützt Sie mit Zuschüssen für den Waldumbau, die Pflege und die forstwirtschaftliche Infrastruktur.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), wenn Sie in Privat- und Körperschaftswäldern forstwirtschaftliche Maßnahmen durchführen möchten.

Unterstützt werden Vorhaben, die der Schutz-, Nutz-, Klimaschutz- und Erholungsfunktion des Waldes dienen sowie die Biodiversität erhalten oder verbessern.

Sie erhalten finanzielle Unterstützung in folgenden Bereichen:

  • Erstaufforstung,
  • Naturnahe Waldbewirtschaftung,
  • Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse,
  • Investitionen in die Infrastruktur.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Auch Eigenleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen als förderfähig anerkannt werden.

Die Höhe des Zuschusses hängt von Art und Umfang Ihres Vorhabens ab.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Sie stellen den Antrag digital über das LaWiLe-Portal Hessen (siehe weiterführende Links).

Das Regierungspräsidium Darmstadt prüft Ihren Antrag. Sie erhalten einen Zuwendungsbescheid.

Sie dürfen mit der Maßnahme erst nach Bewilligung beginnen, es sei denn, ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn wurde genehmigt.

Nach Abschluss reichen Sie den Auszahlungsantrag und Verwendungsnachweis digital ein. Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Prüfung durch die Behörde.

Fristen

Sie stellen die Förderanträge zu den Antragsfristen 01. März oder 01. September eines jeden Jahres über das LaWiLe-Portal Hessen (siehe weiterführende Links) für folgende Bereiche:

  • Neuanlage von Wald
  • Waldumbau
  • Jungbestandspflege
  • Bodenschutzkalkung
  • Landesförderung Waldumbau
  • Wegebau

Der Antragstermin 01. März ist für Maßnahmen vorgesehen, die im laufenden Kalenderjahr durchgeführt und auch ausgezahlt werden (beispielsweise Herbstpflanzungen). Der Antragstermin 01. September ist für Maßnahmen vorgesehen, die im Folgejahr ausgezahlt werden.

Keine Antragsfristen gibt es für die Bereiche:

  • Vorarbeiten
  • Bodenschonende Holzbringung
  •  Waldpflegevertrag
  • Mitgliederinformation und -aktivierung
  • Zusammenfassung des Holzangebotes (Holzvermarktung)
  • Professionalisierung
  • Aus- und Fortbildung der Beschäftigten und Organ-Mitglieder
  • Projektmanagement
  • Holzkonservierungsanlagen

rechtliche Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen sind für eine Förderung notwendig:

  • Sie sind Waldbesitzer, ein forstwirtschaftlicher Zusammenschluss oder eine Kommune in Hessen.
  • Die Maßnahme muss forstfachlich zweckmäßig sein.
  • Sie verwenden standortheimische und klimatolerante Baumarten (gemäß Waldentwicklungszielen).

Nicht förderfähig sind:

  • Maßnahmen auf Naturschutzflächen, die unentgeltlich übertragen wurden,
  • Ausgleichsmaßnahmen.

weitere Informationen

Für viele Maßnahmen (beispielsweise Waldumbau) erhalten Sie höhere Fördersätze, wenn Sie ausschließlich standortheimische Baumarten verwenden.

Eigenleistungen können bis zu einem bestimmten Satz als Ausgabe anerkannt werden.

Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Mitteln ist ausgeschlossen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinie für die forstliche Förderung in Hessen
vom: 27.05.2025
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
VI 1-088f 08.09-001/2024

Weblink zur Richtlinie

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