Förderprogramm

Forstliche Förderung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Kommune, Unternehmen
Fördergeber:

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Ansprechpunkt:

Regierungspräsidium Darmstadt

Dezernat V 52

Wilhelminenstraße 1–3

64283 Darmstadt

Weiterführende Links:
Forstliche Förderung Agrarportal Hessen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Vorhaben für eine leistungsfähige, klimaangepasste Forstwirtschaft planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), wenn Sie in Privat- und Körperschaftswäldern forstwirtschaftliche Maßnahmen durchführen möchten.

Sie erhalten die Förderung in den Bereichen

  • Erstaufforstung,
  • naturnahe Waldbewirtschaftung,
  • forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse,
  • forstwirtschaftliche Infrastruktur,
  • Kalamitäten (Regelung nach Bedarf).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses hängt von Art und Umfang Ihres Vorhabens ab.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte Beginn der Maßnahme über das Antragsportal beim Regierungspräsidium Darmstadt ein..

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