Förderprogramm

Frühe Hilfen, Prävention und Kinderschutz in Hessen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Kommune, Forschungseinrichtung
Fördergeber:

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Ansprechpunkt:

Regierungspräsidium Kassel

Am Alten Stadtschloss 1

34117 Kassel

Weiterführende Links:
Frühe Hilfen, Prävention und Kinderschutz

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen im Bereich Kinderschutz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Sie, wenn Sie den Kinderschutz verbessern möchten.

Sie erhalten die Förderung für

  • Maßnahmen der Frühen Hilfen,
  • Maßnahmen im Bereich Prävention und Kinderschutz,
  • die ergänzende Förderung zur Bundesstiftung Frühe Hilfen,
  • die Kooperation und Vernetzung von Jugendhilfe und Gesundheitswesen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses hängt ab von Art und Umfang Ihres Vorhabens.

Ihren Antrag für Vorhaben im Rahmen der Frühen Hilfen und zur Unterstützung der Projekte der Bundesstiftung Frühe Hilfen richten Sie bitte bis zum 31.3. für das jeweilige Jahr an das Regierungspräsidium Kassel.

Für die Kooperation und Vernetzung von Jugendhilfe und Gesundheitswesen können Sie Ihren Antrag jederzeit beim Regierungspräsidium Kassel einreichen.

Für Maßnahmen aus den Bereichen Prävention und Kinderschutz reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.3. für das jeweilige Jahr beim Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege ein.

Service
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