Förderprogramm

Förderung der gesundheitlichen Versorgung insbesondere in ländlichen Räumen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Regionalförderung, Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Ansprechpunkt:

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Sonnenberger Straße 2/2a

65193 Wiesbaden

Weiterführende Links:
Gesundheit – Ländlicher Raum

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Vorhaben umsetzen, mit denen die gesundheitlichen Versorgungsstrukturen vor allem in ländlichen Gebieten verbessert werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Sie als Kommune oder als Akteurin oder Akteur im Gesundheitswesen, wenn Sie eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche medizinische Versorgung besonders in ländlich strukturierten Räumen aufbauen.

Sie erhalten die Förderung in 2 Bausteinen.

Im Förderbaustein „Kommunale Gesundheitsstrategie auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte“ erhalten Sie als Kommune die Förderung für Personalstellen für die Einrichtung und den Betrieb einer fachübergreifend arbeitenden kommunalen Stelle. Die Aufgaben dieser Stelle umfassen:

  • Geschäftsstelle von Gesundheits- und Präventionskonferenzen,
  • Koordination von Präventionsmaßnahmen sowie
  • Projekte und Maßnahmen zur Sicherung und Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen sowie Maßnahmen zur Fachkräftesicherung im Gesundheitswesen einschließlich der Prüfung und Einwerbung von Drittmitteln.

Im Förderbaustein „Versorgungsstrukturen des Gesundheitswesens“ erhalten Sie die Förderung für

  • Erstellung von Versorgungsanalysen/Versorgungskonzepten zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der regionalen gesundheitlichen Versorgungsstrukturen,
  • Aufbau und Inbetriebnahme von sektorenübergreifenden lokalen Gesundheitszentren,
  • Modellhafte Erprobung von innovativen, sektorenübergreifenden Versorgungsformen,
  • (Neu-)Gründung oder Übernahme einer Vertragsarztpraxis,
  • (Neu-)Gründung einer Berufsausübungsgemeinschaft,
  • Einrichtung einer Zweigpraxis,
  • Gründung von Außenstellen von Medizinischen Versorgungszentren oder von lokalen Gesundheitszentren,
  • Gründung von mobilen Arztpraxen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Im Förderbaustein „Kommunale Gesundheitsstrategie“ erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe EUR 45.000 pro Jahr für eine Vollzeitstelle oder 2 Teilzeitstellen für einen Zeitraum von 5 Jahren.

Die Höhe des Zuschusses im Förderbaustein „Versorgungsstrukturen des Gesundheitswesens“ beträgt 40 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, für die Erstellung von Versorgungsanalysen/Versorgungskonzepten 50 Prozent. Wenn Sie ein Vorhaben, das einen sektorenübergreifenden Versorgungsansatz verfolgt, oder ein Vorhaben in einer ländlichen Region umsetzen, erhöht sich Ihr Zuschuss um 20 Prozent.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege. Ihren Antrag für „Versorgungsstrukturen des Gesundheitswesens“ können Sie immer einreichen, Ihren Antrag im Förderbaustein „Kommunale Gesundheitsstrategie“ können Sie zweimal jährlich zum 31.3. und zum 31.10. einreichen.

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