Kurztext
Wenn Sie Beratungen für Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie für kleine und mittlere Unternehmen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Hessen unterstützt Sie im Rahmen der Gründungs- und Mittelstandsförderung bei der Durchführung von Gründungs- und Betriebsberatungen als Einzel- sowie Gruppenberatungen für Gründungsinteressierte, Gründende und KMU mit bestehender oder geplanter Betriebsstätte, Niederlassung oder Unternehmenssitz in Hessen.
Sie erhalten die Förderung für Beratungen zu folgenden Themen:
- Erstberatungen, die unter anderem zur Ermittlung des Beratungsbedarfs dienen,
- Existenzgründungsberatungen,
- Beratungen im Zusammenhang mit Unternehmensübergaben,
- Designberatungen,
- Beratungen zum produktionsintegrierten Umweltschutz (PIUS-Beratungen),
- Beratungen zur Digitalisierung insbesondere von Geschäftsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen (Strategie- und Umsetzungsberatung),
- Beratungen zur Umsetzung von betrieblichen Entwicklungskonzepten,
- Perspektivenberatungen,
- Beratungen zu nachhaltigem Wirtschaften,
- Coaching in allgemeinen Fragen der Existenzgründung und Betriebsführung,
- spezielle Coachings zur Unternehmensnachfolge (Nachfolge-Coachings).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, davon abweichend für freiberufliche Beratende oder gewerbliche Beratungsunternehmen bei Existenzgründungsberatungen, Perspektivenberatungen sowie Beratungen zum produktionsintegrierten Umweltschutz (PIUS-Beratungen) maximal 75 % beziehungsweise 600,00 EUR pro Beratungstagewerk, bei den übrigen Beratungen und Coachings maximal 50 % beziehungsweise 400,00 EUR pro Beratungstagewerk.
Ein Beratungstagewerk hat zwischen 5 und 8 Stunden.