Förderprogramm

Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM 2)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Umwelt- & Naturschutz, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Ansprechpunkt:

zuständiges Landratsamt Hessen

Weiterführende Links:
Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM 2) Agrarportal Hessen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie landwirtschaftliche Flächen in Hessen selbst bewirtschaften und Maßnahmen für eine nachhaltige Landwirtschaft planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Sie mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei Maßnahmen der nachhaltigen Bewirtschaftung landwirtschaftlich und naturschutzfachlich wertvoller Flächen in Hessen.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Zusammenarbeit: Erarbeitung von Konzepten und Umsetzung und Begleitung von Konzepten,
  • den ökologischen Landbau,
  • besonders nachhaltige Verfahren im Ackerbau: Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur (mehrjährige Blühstreifen/-flächen, Erosionsschutzstreifen, Ackerwildkrautflächen, Gewässerschutzstreifen),
  • besonders nachhaltige Verfahren auf Dauergrünland: Grünlandextensivierung, Bodenbrüterschutz und Kennartennachweis,
  • besonders nachhaltige Verfahren bei Dauerkulturen: Pheromoneinsatz im Weinbau, Erhaltung von Streuobstbeständen und Erhaltung des Weinbaus in Steillagen,
  • die Erhaltung der Vielfalt der genetischen Ressourcen in der Landwirtschaft: tiergenetische Ressourcen,
  • den Arten- und Biotopschutz in Agrarökosystemen: naturschutzfachliche Sonderleistungen auf Grünland und Arten- und Biotopschutz im Offenland.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihrem Vorhaben ab.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Hessische Agrarportal ein. Anträge für die Förderbereiche „Erarbeitung von Konzepten“, „Umsetzung und Begleitung von Konzepten“ sowie „Arten- und Biotopschutz im Offenland“ richten Sie bitte an das zuständige Landratsamt.

Grundsätzliche Einreichungsfrist ist der 1.10. eines Jahres, Anträge für die Förderung der Zusammenarbeit können Sie jederzeit einreichen.

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