Förderprogramm

Förderung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung, Infrastruktur
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Bildungseinrichtung
Fördergeber:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Ansprechpunkt:

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

Hauptsitz Offenbach am Main
MAIN PARK

Kaiserleistraße 29–35

63067 Offenbach am Main

Tel: 069 913203, Hotline: 0611 7747333

Fax: 069 91324636

WI Bank

Weiterführende Links:
Förderung von Überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) – Ausstattungs- und Bauvorhaben Förderung von Überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) – Ausstattungsvorhaben Förderung von Überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) – Bauvorhaben Kundenportal WIBank

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie überbetriebliche Berufsbildungsstätten modernisieren und weiterentwickeln wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Sie teilweise mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Investitionen zur Modernisierung und Erweiterung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (Ausstattungs- und Bauvorhaben).

Außerdem erhalten Sie eine Förderung für Modellvorhaben zur Weiterentwicklung geeigneter überbetrieblicher Berufsbildungszentren zu Kompetenzzentren (ausschließlich aus Landesmitteln).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss:

  • Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihrer Maßnahme und dem jeweiligen Fördergebiet ab. Sie müssen einen angemessenen Eigenanteil von normalerweise 25 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten erbringen, in GRW-Fördergebieten mindestens 10 Prozent.
  • Die Höhe des Zuschusses für die Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
  • Die förderfähigen Ausgaben müssen bei Förderung mit EFRE-Mitteln bei Bauvorhaben EUR 500.000 und bei Ausstattungsvorhaben EUR 100.000, bei Förderung mit Landesmitteln bei Bauvorhaben EUR 50.000 und bei Ausstattungsvorhaben EUR 10.000 übersteigen.

Melden Sie Ihr Vorhaben bitte frühzeitig dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum an.

Ihren Antrag richten Sie bitte elektronisch über das Kundenportal an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).

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