Förderprogramm

Hessisches Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen (HePAS 2024)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Arbeit, Aus- & Weiterbildung, Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune, Unternehmen
Fördergeber:

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Ansprechpunkt:

Landeswohlfahrtsverband Hessen

Integrationsamt

Ständeplatz 6–10

34117 Kassel

Weiterführende Links:
Hessisches Perspektivprogramm

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Menschen mit schweren Behinderungen einen Arbeitsplatz bieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Prämie erhalten.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Sie als Arbeitgeberin und Arbeitgeber, wenn Sie schwerbehinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einstellen.

Sie erhalten die Förderung in folgenden Bereichen:

  • Übergang Schule und Beruf,
  • Inklusionsberatung in Kammern,
  • Praktika,
  • Probebeschäftigung,
  • Ausbildungsprämie (plus zusätzliche Prämie für die Einstellung schwerbehinderter arbeitsloser und arbeitsuchender Menschen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben),
  • Einstellungsprämie (plus zusätzliche Prämie für die Einstellung schwerbehinderter arbeitsloser und arbeitsuchender Menschen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben),
  • Ausgleich und Übergangsprämie für Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM),
  • Inklusions- und Übergangsmanagement,
  • Abschluss Inklusionsvereinbarungen,
  • Heranführung an Ausbildung und Beschäftigung,
  • Begleitung in Ausbildung und Beschäftigung,
  • Projektförderung.

Sie erhalten die Förderung als Prämie.

Die Höhe der Prämie und die Förderdauer hängen vom jeweiligen Förderbereich ab.

Ihren Antrag stellen Sie normalerweise vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses beim Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) Integrationsamt.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?