Förderprogramm

Beteiligungen aus dem Fonds Hessen Kapital I

Förderart:
Beteiligung
Förderbereich:
Unternehmensfinanzierung, Existenzgründung & -festigung
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Unternehmen, Existenzgründer/in
Fördergeber:

BM H Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbH

Ansprechpunkt:

BM H Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbH

Gustav-Stresemann-Ring 9

65189 Wiesbaden

Weiterführende Links:
Informationen zu „Hessen Kapital“ (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Das Land Hessen bietet mit den Fonds Hessen Kapital I stille, aber auch offene Beteiligungen zur Erweiterung der Eigenkapitalbasis von kleinen und mittleren Unternehmen an.

Volltext

Die Beteiligungen sollen vor allem der Finanzierung von Innovations- und Wachstumsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen einschließlich technologieorientierter neugegründeter Unternehmen und Hochschulausgründungen dienen.

Antragsberechtigt sind bereits gegründete kleine und mittlere Unternehmen mit maximal 250 Millionen EUR (250.000.000 EUR), mit höchstens 499 Beschäftigten und mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Hessen.

Die Förderung erfolgt in Form einer stillen oder offenen Beteiligung am Stamm-/Grundkapital.

Die Höhe einer stillen oder offenen Beteiligung durch Hessen Kapital I beträgt zwischen 200.000 EUR und 5 Millionen EUR (5.000.000 EUR).

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Anträge sind bei der vom Land Hessen beauftragten BM H Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbH einzureichen.

rechtliche Voraussetzungen

  • Das geplante und mitzufinanzierende Vorhaben muss im Land Hessen realisiert werden.
  • Das Unternehmen muss vor Bereitstellung der Beteiligungsmittel gegründet beziehungsweise im Handelsregister eingetragen worden sein.
  • Mit einer positiven Unternehmensentwicklung muss zu rechnen sein.
  • Patente sind in das Unternehmen einzubringen und sollen dem Unternehmen für eine exklusive Nutzung während der Laufzeit der Beteiligung zur Verfügung stehen.

Beteiligungen an Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen.

Rechtsgrundlage

Service
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