Förderprogramm

Hessen-Mikrodarlehen

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in
Fördergeber:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Ansprechpunkt:

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

Kaiserleistraße 29 – 35

63067 Offenbach am Main

Weiterführende Links:
Informationen zum Hessen-Mikrodarlehen (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Hessen ein Unternehmen gründen oder übernehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen in Höhe von bis zu 35.000 EUR erhalten.

Volltext

Das Land Hessen und die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) unterstützen Sie mit einem Förderkredit bei der Finanzierung einer Neugründung oder einer Übernahme eines Unternehmens sowie bei Festigungsvorhaben bis 5 Jahre nach Gründung.

Es werden alle Investitionen und Betriebsmittel für die Gründung eines Unternehmens mitfinanziert.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

Die Höhe des Darlehens beträgt zwischen 3.000 EUR und höchstens 35.000 EUR bei einer Laufzeit von 7 Jahren.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Bevor Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie sich bei einer Kooperationspartnerin der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) zu Ihrer Gründungs- beziehungsweise Ihrer Geschäftsidee beraten lassen.

Die Kooperationspartnerin leitet Ihren Antrag an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) weiter.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie Angehörige der Freien Berufe, die die Gründung oder Übernahme eines Unternehmens oder eine Festigung ihres Unternehmens im Voll- oder Nebenerwerb innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit, der Betriebsübernahme oder dem Wechsel vom Nebenerwerb in den Vollerwerb planen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie erhalten die Förderung für Ihr Vorhaben in Hessen, wenn es einer mittelfristigen Mittelbereitstellung bedarf und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lässt.
  • Sie müssen über geeignete kaufmännische und fachliche Qualifikationen verfügen.
  • Wenn Ihr Unternehmen einer bestimmten Branche angehört oder Sie einer früheren Beihilferückforderungsentscheidung der EU-Kommission nicht nachgekommen sind, sind Sie von der Förderung ausgeschlossen.
  • Für Nachfinanzierungen von bereits abgeschlossenen Vorhaben, Anschlussfinanzierungen sowie Prolongationen erhalten Sie keine Förderung.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Hessen Mikrodarlehen
Gemeinschaftsaktion von Land Hessen und Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen – Merkblatt –
Stand: 01.02.2025
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Weblink zum Merkblatt (PDF, nicht barrierefrei)

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