Förderprogramm

Zuwendungen zur Umsetzung der Ziele des Hessischen Aktionsplans für Akzeptanz und Vielfalt

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Bildungseinrichtung
Fördergeber:

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Ansprechpunkt:

Regierungspräsidium Darmstadt

Anita Breuer

Luisenplatz 2

64283 Darmstadt

Weiterführende Links:
Landesprojekte: Akzeptanz und Vielfalt Hessischer Aktionsplan Akzeptanz und Vielfalt Mini

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Hessischen Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Sie als Kommune, Einrichtung oder Verein bei Vorhaben, die dazu beitragen, dass alle Menschen in Hessen ihre sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität offen und ohne Furcht vor Diskriminierung leben können.

Sie erhalten die Förderung für Projekte

  • zum Aufbau und Ausbau von Strukturen und Netzwerken der Selbstorganisation von LSBT*IQ,
  • zur Qualifizierung von haupt- und ehrenamtlich Tätigen in der Emanzipations- und Beratungsarbeit,
  • zur Beratung und zum Empowerment (Stärkung und Selbstbestimmung) von LSBT*IQ,
  • zur Information der Öffentlichkeit über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt sowie über Besonderheiten der Lebenslagen von LSBT*IQ durch Publikationen und Veranstaltungen,
  • zur Medienarbeit zur Stärkung der Emanzipation von LSBT*IQ und der Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt,
  • zur Aufarbeitung der Geschichte der Diskriminierung von LSBT*IQ und zur Sicherung von Zeitzeugnissen,
  • zu Forschungsarbeiten zu sexueller und geschlechtlicher Vielfalt und zu Lebenswelten und Lebenslagen von LSBT*IQ,
  • sowie mit regional begrenzter Reichweite und begrenztem Umfang, die insbesondere darauf abzielen, die Sichtbarkeit von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt im ländlichen Raum zu stärken.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss:

  • Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, in Ausnahmefällen auch 100 Prozent.
  • Die Höhe der von Ihnen beantragten Zuwendung muss grundsätzlich EUR 1.000 übersteigen.
  • Im Fall von regional begrenzten Projekten dürfen die Gesamtausgaben des Projekts nicht mehr als EUR 5.000 betragen. Der Förderbedarf muss EUR 500,00 übersteigen und darf nicht mehr als EUR 2.500 betragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte per Post oder online bis zum 1.10. des Vorjahres an das Regierungspräsidium Darmstadt. Beantragen Sie eine Förderung für ein regional begrenztes Projekt, können Sie Ihren Antrag bis zum 31.10. des laufenden Jahres einreichen.

Senden Sie bitte außerdem eine Kopie Ihres Antrags per Mail (ads@hsm.hessen.de) an das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales.

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