Förderprogramm

Hessisches Förderungs- und Entwicklungsprogramm Wein

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Unternehmen
Fördergeber:

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Ansprechpunkt:

Regierungspräsidium Darmstadt

Dezernat V 51.2 – Weinbau

Wallufer Straße 19

65343 Eltville am Rhein

Weiterführende Links:
Weinbau-Förderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Vorhaben in der hessischen Weinwirtschaft planen, durch die die Erzeugung an die Marktnachfrage angepasst wird und die Qualität des Weins gesteigert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Sie aus Mitteln der Europäischen Union, wenn Sie leistungsfähige Betriebs- und Vermarktungsstrukturen sowie umweltschonende Anbau- und Behandlungsverfahren im Weinbau und in der Kellerwirtschaft einführen möchten.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Umstrukturierung und Umstellung der Rebflächen sowie
  • Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte in Weinbausystemen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte in Weinbausystemen bis zu 30 Prozent des förderfähigen Investitionsvolumens, bei einem Mindestinvestitionsvolumen von EUR 10.000 je Antrag und normalerweise maximal EUR 350.000 im Programmzeitraum von 2023 bis 2027.

Die Höhe der Förderung bei Umstrukturierung und Umstellung der Rebflächen hängt von der Art Ihrer Maßnahme und der Hangneigung der Rebflächen ab.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat V 51.2 – Weinbau.

Für die Umstrukturierung und Umstellung der Rebflächen reichen Sie den Antrag bitte bis zum 31.8. des Jahres ein, das der Umsetzung der Maßnahme vorausgeht. Anträge für Investitionsvorhaben können Sie ganzjährig einreichen.

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