Förderprogramm

Innovationsförderung – Forschung, Entwicklung, Innovation, Wissens- und Technologietransfer sowie Technologiemarketing

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenoffen), Digitalisierung
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen
Fördergeber:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Ansprechpunkt:

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

Hauptsitz Offenbach am Main
MAIN PARK

Kaiserleistraße 29–35

63067 Offenbach am Main

Tel: 069 913203, Hotline: 0611 7747333

Fax: 069 91324636

WI Bank

Weiterführende Links:
WIBank Kundenportal Förderung Forschung und Entwicklung in Unternehmen Wissens- und Technologietransfer Wissens- und Technologietransfer zur CO2-Reduktion

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie innovative Vorhaben im Forschungs- und Entwicklungsbereich oder zum Wissenstransfer umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Sie im Rahmen der Innovationsförderung mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Forschungs- und Entwicklungs- sowie Innovationsvorhaben, bei Vorhaben, die den Wissens- und Technologietransfer in den Bereichen Ressourceneffizienz und CO2-Reduktion beschleunigen, sowie bei Vorhaben des Technologiemarketings.

Sie erhalten die Förderung für Vorhaben zur Erprobung oder Schaffung neuer oder neuartiger Produkte, Dienstleistungen, Produktionsanlagen und -verfahren, die den Stand der Technik in der Bundesrepublik Deutschland erhöhen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses kann bis zu 100 Prozent betragen, abhängig von Ihnen als Antragstellerin oder Antragsteller sowie von Art und Umfang Ihres Vorhabens.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Kundenportal an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen oder an das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.

Als Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung richten Sie Ihren Antrag bitte an das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur.

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