Förderprogramm

Integrationsmaßnahmen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Ansprechpunkt:

Regierungspräsidium Darmstadt

Luisenplatz 2

64283 Darmstadt

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Vorhaben zur Integration von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern, zum Beispiel im Bereich Spracherwerb, umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Sie bei Maßnahmen, die zur Verbesserung der Integration von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern und auch ihrer Familienangehörigen beitragen.

Sie erhalten die Förderung für

  • bedarfsorientierte und zielgruppengerechte Maßnahmen zum Erwerb der deutschen Sprache beziehungsweise zur Verbesserung der Deutschkenntnisse für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, die keinen Anspruch auf Förderung oder keine Zulassung nach der Integrationskursverordnung haben,
  • besonders qualifizierte Maßnahmen zur Verbesserung der deutschen Sprache und integrationsbedingte Fördermaßnahmen für Teilnehmende an den Kursen zur Erlangung der Hochschulzugangsberechtigung und des Hauptschulabschlusses,
  • nachhaltige innovative Integrationsmaßnahmen zur Stärkung der Eigeninitiative und des eigenverantwortlichen Handelns,
  • Ausstellungen, Theaterstücke sowie Bildungsreisen, die sich mit der Geschichte und der Kultur der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler befassen,
  • im Einzelfall auch institutionelle Förderungen mit Alleinstellungsmerkmal, wenn ein besonderes Landesinteresse besteht.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • bei Sprachkursen EUR 40,00 pro Unterrichtsstunde à 45 Minuten für bis zu 300 Unterrichtsstunden pro Teilnehmerin oder Teilnehmer abhängig vom Bedarf,
  • für alle anderen Vorhaben bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Regierungspräsidium Darmstadt.

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