Förderprogramm

Förderung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in den Kommunen (Kommunalrichtlinie (Energie))

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Smart Cities & Regionen
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Kommune
Fördergeber:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Ansprechpunkt:

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

Hauptsitz Offenbach am Main
MAIN PARK

Kaiserleistraße 29–35

63067 Offenbach am Main

Tel: 069 913203, Hotline: 0611 7747333

Fax: 069 91324636

WI Bank

Weiterführende Links:
Kommunalrichtlinie

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie kommunale Nichtwohngebäude und Verwaltungsgebäude energetisch modernisieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen fördert auf Grundlage des Hessischen Energiegesetzes Maßnahmen der energetischen Modernisierung von kommunalen Nichtwohngebäuden, die der sozialen Infrastruktur dienen, sowie von Verwaltungsgebäuden.

Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen in folgenden Bereichen:

  • Energetische Modernisierung: baulicher Wärmeschutz, Anlagen zur effizienten Wärmebereitstellung, sonstige Anlagentechnik,
  • Neubauten mit besonders hohen energetischen Standards einschließlich Erweiterung von Bestandsgebäuden,
  • Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie innovative Energietechnologien: Investive Maßnahmen sowie innovative Pilot- und Demonstrationsvorhaben.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für Maßnahmen der energetischen Modernisierung abhängig von der Qualitätsstufe der jeweiligen Modernisierungsmaßnahme und den entsprechenden Kostenrichtwerten zwischen 30 und 75 Prozent,
  • für Neubauten mit besonders hohen energetischen Standards und Erweiterung von Bestandsgebäuden abhängig vom energetischen Standard des Gebäudes zwischen EUR 110,00 und EUR 330,00 je Quadratmeter Nettogrundfläche und zusätzlich bei Ersatzneubauten EUR 100,00 je Quadratmeter Nettoraumfläche des Altgebäudes für den ordnungsgemäßen Abriss sowie die fachgerechte Entsorgung und Verwertung der Bauteile des Abrissgebäudes, maximal aber 20 Prozent der Gesamtinvestitionssumme des Bauvorhabens, sowie
  • für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie innovative Energietechnologien bis zu 50 Prozent

der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Sie richten Ihren Antrag normalerweise vor Beginn Ihres Vorhabens an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).

Informationen zur Förderung erteilt auch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Das Ministerium veröffentlicht Merkblätter zu speziellen Fördergegenständen im Rahmen des Programms.

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