Förderprogramm

Landesprogramm „WIR – Vielfalt und Teilhabe“

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung, Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Ansprechpunkt:

Regierungspräsidium Darmstadt

Dezernat II 25 – – Soziales, Integration und Flüchtlinge

Wilhelminenstraße 1–3

64283 Darmstadt

Weiterführende Links:
Landesprogramm WIR

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Vorhaben zur Verbesserung der Integrationschancen von Menschen mit Migrationshintergrund planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Sie bei Maßnahmen, die eine zukunftsorientierte Integrationspolitik umsetzen.

Sie erhalten die Förderung für

  • kommunale WIR-Vielfaltszentren in hessischen Landkreisen, kreisfreien Städten und Sonderstatusstädten,
  • innovative Integrations- und Teilhabeprojekte (Modellprojekte),
  • Basisqualifizierungen und Vertiefungsseminare für ehrenamtliche Integrationslotsinnen und -lotsen sowie deren ehrenamtlichen Einsatz,
  • Qualifizierungen für ehrenamtliche Laiendolmetscherinnen und -dolmetscher sowie deren ehrenamtlichen Einsatz,
  • gemeinnützige Migrantinnen- und Migrantenorganisationen und
  • Entwicklung kommunaler Vielfalts- und Integrationsstrategien in hessischen Kommunen und Gemeinden.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihres Vorhabens ab.

Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat II 25 – Soziales, Integration und Flüchtlinge.

Sie müssen die Förderung normalerweise jährlich beantragen.

Antragsfrist für WIR-Vielfaltszentren, Modellprojekte und Migrantenorganisationen ist normalerweise der 31.12. des Jahres vor Maßnahmebeginn.

Wenn Sie einen Antrag für den Einsatz und die Qualifizerung von ehrenamtlichen Laiendolmetscherinnen und -dolmetschern und von ehrenamtlichen Integrationslotsinnen und -lotsen stellen, müssen Sie dies rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn (mindestens 4 Wochen) tun.

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