Förderprogramm

Förderung von Maßnahmen des baulichen Schallschutzes in Grundschulen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Regionalförderung, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung
Fördergeber:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Ansprechpunkt:

Regierungspräsidium Darmstadt

Wilhelminenstraße 1–3

64283 Darmstadt

Weiterführende Links:
Baulicher Schallschutz in Grundschulen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Ihre Schule bauliche Maßnahmen plant, mit denen die negativen Folgen des Lärms am Verkehrsflughafen Frankfurt Main reduziert und Lernbedingungen verbessert werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Sie bei baulichen Schallschutz- und Belüftungsmaßnahmen an Ihrer Grundschule oder Schule mit Grundschulangebot. Die Schule muss in der Tagschutzzone 2 des festgesetzten Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Frankfurt Main liegen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten.

Ihren Antrag richten Sie bitte an das Regierungspräsidium Darmstadt.

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