Förderprogramm

Förderung von Maßnahmen nach dem Mobilitätsfördergesetz

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Mobilität, Smart Cities & Regionen
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Ansprechpunkt:

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement

Wilhelmstraße 10

65185 Wiesbaden

Weiterführende Links:
Kommunaler Straßenbau/Öffentlicher Personennahverkehr

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Vorhaben zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und für eine nachhaltige Mobilitätsentwicklung in hessischen Gemeinden umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Sie auf Grundlage des Mobilitätsfördergesetzes (MobFöG) bei Infrastrukturmaßnahmen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und im kommunalen Straßenbau (KSB).

Im Bereich „Infrastrukturmaßnahmen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)“ erhalten Sie eine Förderung für

  • Verkehrswege der Straßenbahnen, Hoch- und Untergrundbahnen, Bahnen besonderer Bauart, einschließlich Seilbahnen, und nichtbundeseigenen Eisenbahnen,
  • Reaktivierung von Schienenstrecken,
  • Haltestellen, Verkehrsstationen, Mobilitätsstationen, Umsteigeanlagen und Bahnhöfe,
  • Beschleunigungs- und Informationssysteme,
  • Beschaffung von elektrisch angetriebenen Personenkraftwagen und Kraftomnibussen (Fahrzeuge),
  • Anschaffung von effizienzsteigernden oder emissionsmindernden Antrieben bei Fahrzeugen des Schienenpersonennahverkehrs,
  • Nachrüstung von Betriebshöfen und zentralen Werkstätten mit notwendiger Ausstattung für die Einführung von elektrisch betriebenen Bussen,
  • Nachrüstung von Häfen und Hafenanlagen mit notwendiger Ausstattung für Landstromanschlüsse.

Im Bereich „Infrastrukturmaßnahmen kommunaler Straßenbau (KSB)“ erhalten Sie eine Förderung für

  • verkehrswichtige innerörtliche Straßen,
  • verkehrswichtige zwischenörtliche Straßen,
  • Kreisstraßen,
  • Tempo-30-Zonen,
  • Verkehrsbeeinflussungs-, Parkleitsysteme und digitale Parkraumbewirtschaftung,
  • Lichtsignalanlagen,
  • Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG),
  • Rad- und Fußverkehrsanlagen,
  • Carsharingstationen,
  • Fahrradverleihstationen,
  • Umsteigeparkplätze,
  • Quartiersgaragen,
  • Fahrstreifen für Busse und eigenständige Busstraßen,
  • Straßenanbindungen von Güterverkehrszentren.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art der Maßnahme.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst müssen Sie die Fördermaßnahme spätestens bis zum 31.3. des dem vorgesehenen Baubeginn vorausgehenden Jahres bei Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement anmelden. Wird die Maßnahme in das Programm aufgenommen, können Sie Ihren Antrag stellen.

Davon abweichend ist das Antragsverfahren für die Fördermaßnahmen „Beschaffung von Personenkraftwagen und Kraftomnibusse“ und „Nachrüstung von Betriebshöfen und zentralen Werkstätten“ einstufig. Richten Sie Ihren Antrag bitte direkt an die HA Hessen Agentur GmbH.

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