Förderprogramm

Messeförderung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Außenwirtschaft, Messen & Ausstellungen
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Ansprechpunkt:

HA Hessen Agentur GmbH

Mainzer Straße 118

65189 Wiesbaden

Weiterführende Links:
Hessische Messeförderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als KMU, Handwerksunternehmen oder innovatives Start-up an Messen und Ausstellungen im In- und Ausland teilnehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Sie als kleines und mittleres Unternehmen (KMU), als Handwerks- und Kleinstunternehmen und als junges und innovatives Unternehmen (Start-up) bei der Teilnahme an Messen und Ausstellungen außerhalb der EU und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) sowie bei der Teilnahme an internationalen Messen in EU/EFTA und Inland (vor allem für Start-ups sowie Kleinst- und Handwerksunternehmen).

Sie erhalten die Förderung für

  • Miete einer angemessenen Ausstellungsfläche,
  • Messestand (Miete, Auf- und Abbau, Planungs- und Bauleitungsleistungen, Gestaltung, Transport),
  • Hin- und Rücktransport von Exponaten bis zu einer Summe von ingesamt maximal EUR 2.500,
  • Versicherungen für Stand und Exponate,
  • Anschluss und Verbrauch von Wasser, Strom, Gas und Telekommunikationstechnik
  • den obligatorischen Katalogeintrag,
  • Dolmetscherinnen und Dolmetscher,
  • Fremdpersonal während der Messebeteiligung,
  • Eintritt zu einer Messe bei start-up-spezifischen Formaten für bis zu 3 Teilnehmende, die beim geförderten Unternehmen beschäftigt sind.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für Auslandsmessen außerhalb von EU und EFTA bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 4.000 pro Unternehmen, und
  • für Messen und Ausstellungen in der EU und den EFTA-Staaten sowie internationale Messen im Inland für Handwerks- und Kleinstunternehmen und Start-ups bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 2.000 pro Unternehmen

für maximal 2 Messeteilnahmen pro Unternehmen in maximal 3 aufeinanderfolgenden Jahren. Anschließend können Sie für das folgende Jahr keine Förderung erhalten.

Richten Sie Ihren Antrag bitte spätestens 8 Wochen vor Messebeginn elektronisch oder schriftlich an die HA Hessen Agentur GmbH.

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