Förderprogramm

MitSprache – Deutsch4U: Förderung niedrigschwelliger Deutschkurse für Erwachsene mit Migrationshintergrund

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Ansprechpunkt:

Regierungspräsidium Darmstadt

Dezernat II 25 – – Soziales, Integration und Flüchtlinge

Wilhelminenstraße 1–3

64283 Darmstadt

Weiterführende Links:
MitSprache – Deutsch 4U Antrag auf Förderung aus dem Landesprogramm „MitSprache – Deutsch4U“

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Hessen Vorhaben umsetzen, durch die neu Zugewanderte früh mit dem Spracherwerb beginnen können und gleichzeitig Unterstützung bei der Alltagsorientierung erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Sie bei Maßnahmen zum Erwerb beziehungsweise zum Ausbau von Deutschkenntnissen, wenn diese sich am Alltag, dem Bedarf und der Zielgruppe orientieren.
Sie erhalten die Förderung für

  • niedrigschwellige Sprachkurse, die auch nach Zielgruppen differenziert sein können,
  • Angebote zur Alphabetisierung,
  • niedrigschwellige Sprachförderangebote jenseits von konventionellen Sprachkursen, zum Beispiel Sprachcafés, Sprachtreffs oder Tandemkurse, sowie für
  • begleitende Kinderbetreuung für Kinder von Teilnehmenden.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt EUR 40,00 je Unterrichtsstunde von 45 Minuten bei einem Förderumfang von 300 Unterrichtsstunden pro Deutschkurs. Maximal erhalten Sie jedoch EUR 12.000 pro Kurs.

Für die kursbegleitende Kinderbetreuung können Sie eine Förderung in Höhe von bis zu EUR 8,00 pro Unterrichtsstunde erhalten.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme online beim Regierungspräsidium Darmstadt ein.

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