Förderprogramm

Förderung von Maßnahmen nach dem Mobilitätsfördergesetz – Elektrobusse und Nachrüstungen von Betriebshöfen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Mobilität
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen
Fördergeber:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Ansprechpunkt:

HA Hessen Agentur GmbH

Mainzer Straße 118

65189 Wiesbaden

Weiterführende Links:
Elektrobusse

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie für den ÖPNV Busse mit elektrischem Antrieb kaufen und in die nötige Infrastruktur investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt auf Grundlage der Richtlinie zur „Förderung von Maßnahmen nach dem Mobilitätsfördergesetz“ die Einführung von Elektrobussen im Rahmen der öffentlichen Personenbeförderung.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Beschaffung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb mit mindestens 5 Sitzplätzen für Fahrgäste, dazu gehören sowohl Fahrzeuge im Linienverkehr als auch im Gelegenheitsverkehr oder flexible Bedienformen (Anrufsammeltaxi, Anruflinientaxi, Ruftaxi und Anruf- und Rufbus), wenn sie im ÖPNV eingesetzt werden oder diesen ergänzen,
  • die Modernisierung von E-Bussen, wenn sie im Zusammenhang mit dem Elektroantrieb stehen (zum Beispiel Batterietausch),
  • Schulungen des Fachpersonals für den Umgang mit Elektrobussen,
  • die Nachrüstung von Betriebshöfen und zentralen Werkstätten mit notwendiger Ausstattung für die Einführung von elektrisch betriebenen Bussen,
  • die Anschaffung und Installation der für den Betrieb der Busse mit elektrischem Antrieb notwendigen Infrastruktur sowie
  • die Anschaffung der notwendigen Ausrüstungsgegenstände und Werkzeuge für die Wartung der Busse mit elektrischem Antrieb.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Bei Errichtung von Lade- und Tankinfrastruktur auf Betriebshöfen beträgt die Höhe des Zuschusses pro Ladepunkt maximal EUR 400,00 pro kW installierter Ladeleistung und maximal EUR 100.000 für den Netzanschluss pro Standort.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die HA Hessen Agentur GmbH.

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