Förderprogramm

Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung – RiLiSE

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Städtebau & Stadterneuerung
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Kommune
Fördergeber:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Ansprechpunkt:

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

Hauptsitz Offenbach am Main
MAIN PARK

Kaiserleistraße 29–35

63067 Offenbach am Main

Tel: 069 913203, Hotline: 0611 7747333

Fax: 069 91324636

WI Bank

Weiterführende Links:
Wachstum und nachhaltige Erneuerung Lebendige Zentren Sozialer Zusammenhalt

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Kommune Vorhaben zur nachhaltigen Gestaltung Ihrer Stadtstruktur planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Sie als Gemeinde und kommunalen Zweck- und Planungsverband mit Mitteln des Bundes bei Maßnahmen der nachhaltigen städtebaulichen Erneuerung und Entwicklung.

Sie erhalten die Förderung im Rahmen folgender Programme:

  • Sozialer Zusammenhalt,
  • Wachstum und Nachhaltige Erneuerung,
  • Lebendige Zentren.

Unterstützt werden folgende Einzelmaßnahmen als Bestandteil einer Gesamtmaßnahme:

  • Vorbereitung der Maßnahmen,
  • Steuerung,
  • Öffentlichkeitsarbeit,
  • Grunderwerb,
  • Ordnungsmaßnahmen,
  • Verbesserung der verkehrlichen Erschließung,
  • Herstellung und Gestaltung von Freiflächen,
  • Neubau von Gebäuden,
  • Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden
  • Zwischennutzung,
  • Biodiversität an Bauwerken,
  • Verlagerung oder wesentliche Änderung baulicher Anlagen von Betrieben,
  • Vergütungen für Beauftragte,
  • Ausgaben für Rechtsstreitigkeiten,
  • Ausgaben für Rechnungsprüfung,
  • Photovoltaikanlagen als Teil eines gemeindlichen Bauvorhabens im Programm Sozialer Zusammenhalt,
  • Sicherung denkmalgeschützter Gebäude,
  • Verfügungsfonds.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt 66 2/3 Prozent, in begründeten Ausnahmefällen auch 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Ihr Eigenanteil muss mindestens 10 Prozent der geförderten Ausgaben betragen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Beantragen Sie bitte zunächst die Aufnahme der Gesamtmaßnahme in ein Städtebauförderprogramm. Nach Aufnahme in ein Städtebauförderprogramm richten Sie Ihren Antrag bitte jährlich nach Aufforderung an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).

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