Kurztext
Wenn Sie ein Gründerzentrum in Hessen einrichten und damit die Entstehung neuer zukunfts- und wettbewerbsfähiger Unternehmen fördern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Hessen unterstützt Sie bei der Einrichtung von regionalen, virtuellen und spezialisierten Gründerzentren. Zu regionalen Gründerzentren zählen auch Co-Working Spaces und sogenannte Maker-Spaces, das sind offene Werkstätten.
Sie erhalten die Förderung für
- die Errichtung, den Aus- und Umbau sowie die Erstausstattung von Gebäuden, die als regionale Gründerzentren genutzt werden,
- im Fall von virtuellen Gründerzentren laufende Betriebsausgaben sowie Investitionen in die Ausstattung der Räume, die für zentrale Dienste genutzt werden,
- im Fall von spezialisierten Gründerzentren Ausgaben für die Betreuung und Unterstützung neu gegründeter innovativer Unternehmen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.