Förderprogramm

Förderung der regionalen Entwicklung – Integrierte regionale Innovations- und Entwicklungskonzepte

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie innovative regionale Konzepte zu strukturverbessernden Maßnahmen entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen fördert Sie als Regionalforum, Zweckverband oder Regionalmanagementgesellschaft, wenn Sie integrierte regionale Innovations- und Entwicklungskonzepte erarbeiten, fortschreiben, modernisieren und aktualisieren.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

In einer Region erhalten Sie die Förderung für ein Konzept jeweils nur einmal innerhalb von 8 Jahren.

Ein Konzept kann mit bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, aber maximal 100.000 EUR, gefördert werden.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Niederlassung Kassel. Sie können den Antrag auch elektronisch über das Antragsportal einreichen (siehe weiterführende Links).

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Regionalforen, Zweckverbände und Regionalmanagementgesellschaften.

Die Förderung integrierter regionaler Innovations- und Entwicklungskonzepte ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Besonders gefördert werden Maßnahmen in den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ und den Vorranggebieten des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung.
  • Die integrierten regionalen Innovations- und Entwicklungskonzepte müssen eigenverantwortlich von Regionalforen erarbeitet werden, in denen unterschiedliche regionale Akteure, zum Beispiel aus Kommunen, Kammern und Verbänden, zusammenarbeiten.
  • In Ihrem Innovations- und Entwicklungskonzept müssen Sie vorhandene Konzepte integrieren und den ressourcenschonenden Umgang mit der Umwelt berücksichtigen.
  • Bitte beachten Sie die Allgemeinen Förderbestimmungen zur Förderung der regionalen Entwicklung.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der regionalen Entwicklung
vom: 17.03.2025
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
StAnz. 2024, 832

Weblink zur Richtlinie

Service
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