Förderprogramm

Förderung der regionalen Entwicklung – Regionalmanagement und Regionalbudget

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Regionalförderung
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Kommune, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Ansprechpunkt:

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

Ständeplatz 17

34117 Kassel

Weiterführende Links:
Informationen zur Förderung (Externer Link) Kundenportal der WIbank (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Regionalmanagementgesellschaft innovative Projekte in einer Teilregion Hessens durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen fördert Vorhaben von Regionalmanagementgesellschaften, die regionale Innovations-, Wachstums- und Beschäftigungspotenziale mobilisieren.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Entwicklung und Umsetzung integrierter regionaler Innovations- und Entwicklungskonzepte und auch die Fortschreibung, Modernisierung und Aktualisierung bestehender Konzepte,
  • die Initiierung regionaler Konsensbildungsprozesse,
  • den Aufbau regionaler Netzwerke, Bündnisse, innovationsorientierte Projekte/Verbundprojekte, Innovationscluster und Ähnliches sowie
  • die Mobilisierung verborgener regionaler Beschäftigungs- und Wachstumspotenziale.

Außerdem erhalten Sie eine Förderung für innovationsorientierte Einzelprojekte, vor allem, um die hessische Innovationsstrategie umzusetzen. Wenn Sie ein Projekt durchführen, das ergänzend zu einer ressourceneffizienten Produktion und Kreislaufwirtschaft und/oder zur Verminderung von Kohlendioxid-Emissionen beiträgt, wird dies besonders unterstützt.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

  • Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Das Regionalbudget beträgt pro Regionalmanagementgesellschaft und Jahr bis zu 156.000 EUR.
  • Die Förderung erhält pro Region nur eine Regionalmanagementgesellschaft.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Niederlassung Kassel. Ihren Antrag können Sie auch elektronisch über das Antragsportal einreichen (siehe weiterführende Links).

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind bestehende und auf Dauer angelegte Regionalmanagementgesellschaften.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Mit dem Regionalbudget dürfen Sie nicht einzelne gewerbliche Unternehmen direkt fördern.
  • Bitte beachten Sie die allgemeinen Förderbestimmungen zur Förderung der regionalen Entwicklung.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der regionalen Entwicklung
vom: 17.03.2025
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
StAnz. 2024, 832

Weblink zur Förderrichtlinie

Service
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