Kurztext
Wenn Sie als Regionalmanagementgesellschaft innovative Projekte in einer Teilregion Hessens durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Hessen fördert Vorhaben von Regionalmanagementgesellschaften, die regionale Innovations-, Wachstums- und Beschäftigungspotenziale mobilisieren.
Sie erhalten die Förderung für
- die Entwicklung und Umsetzung integrierter regionaler Innovations- und Entwicklungskonzepte und auch die Fortschreibung, Modernisierung und Aktualisierung bestehender Konzepte,
- die Initiierung regionaler Konsensbildungsprozesse,
- den Aufbau regionaler Netzwerke, Bündnisse, innovationsorientierte Projekte/Verbundprojekte, Innovationscluster und Ähnliches sowie
- die Mobilisierung verborgener regionaler Beschäftigungs- und Wachstumspotenziale.
Außerdem erhalten Sie eine Förderung für innovationsorientierte Einzelprojekte, vor allem, um die hessische Innovationsstrategie umzusetzen. Wenn Sie ein Projekt durchführen, das ergänzend zu einer ressourceneffizienten Produktion und Kreislaufwirtschaft und/oder zur Verminderung von Kohlendioxid-Emissionen beiträgt, wird dies besonders unterstützt.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Das Regionalbudget beträgt pro Regionalmanagementgesellschaft und Jahr bis zu 156.000 EUR.
- Die Förderung erhält pro Region nur eine Regionalmanagementgesellschaft.