Förderprogramm

Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung

Förderart:
Darlehen, Zuschuss
Förderbereich:
Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Ansprechpunkt:

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

Hauptsitz Offenbach am Main
MAIN PARK

Kaiserleistraße 29–35

63067 Offenbach am Main

Tel: 069 913203, Hotline: 0611 7747333

Fax: 069 91324636

WI Bank

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Vorhaben zur Versorgung von Haushalten mit bezahlbarem Mietwohnraum umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen und einen Finanzierungszuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Sie bei Vorhaben zur Schaffung von Mietwohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind.

Sie erhalten die Förderung im Rahmen der folgenden Einzelprogramme:

  • Neubau von Mietwohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen,
  • Neubau von Mietwohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen,
  • Neubau von Mietwohnraum für studentische Haushalte und Haushalte von Auszubildenden sowie
  • Modernisierungsmaßnahmen.

Außerdem können Sie eine Förderung für Modellprojekte zur Erprobung neuer Konzepte erhalten.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen mit einem zusätzlichen Finanzierungszuschuss.

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art Ihres Vorhabens.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe melden Sie Ihr konkretes Bauprojekt im Rahmen des jeweiligen Einzelprogramms zu festgelegten Terminen über die zuständige Wohnungsbauförderstelle beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum an. In der 2. Stufe stellen Sie nach Bestätigung der Aufnahme den Antrag bitte bei der zuständigen Wohnungsbauförderstelle. Diese leitet den Antrag weiter an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).

Darlehen und Finanzierungszuschuss müssen Sie zusammen beantragen.

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