Förderprogramm

Soziale Mietwohnraumförderung – Modernisierungsmaßnahmen

Förderart:
Darlehen, Zuschuss
Förderbereich:
Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Unternehmen, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Ansprechpunkt:

zuständige Wohnungsbauförderstelle Hessen

Weiterführende Links:
Soziale Mietwohnraumförderung: Modernisierung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Modernisierungsvorhaben an Mietwohnungen für Studierende oder Auszubildende oder für Haushalte mit wenig Einkommen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen und einen Finanzierungszuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Sie bei der Modernisierung von Mietwohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen, für studentische Haushalte und für Haushalte von Auszubildenden.

Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen zur Verbesserung

  • des Wohnungszuschnittes,
  • der Wohnqualität, vor allem durch den Anbau von Balkonen,
  • der natürlichen Belichtung und Belüftung,
  • der energetischen Eigenschaften, falls die Vorhaben nicht im Rahmen der Programme der KfW finanziert werden können,
  • der Energieversorgung, der Wasserversorgung (Verbrauchsreduzierung, Messung des Trinkwasserverbrauchs),
  • der sanitären Einrichtungen, der Entwässerung und des Feuchtigkeitsschutzes,
  • des Schallschutzes,
  • der baulichen Eignung einer Wohnung für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen,
  • der unmittelbaren Umgebung des Wohngebäudes (Grünflächen, Kinderspielplätze),
  • Ausgaben für modernisierungsbedingte Instandsetzungen.

Sie erhalten die Förderung als zinsgünstiges Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Außerdem können Sie einen Finanzierungszuschuss in Höhe von 30 Prozent des bewilligten Förderdarlehens erhalten.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe melden Sie Ihr konkretes Bauprojekt zu festgelegten Terminen über die zuständige Wohnungsbauförderstelle beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum an. In der 2. Stufe stellen Sie nach Bestätigung der Aufnahme den Antrag bitte bei der zuständigen Wohnungsbauförderstelle. Diese leitet den Antrag weiter an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).

Darlehen und Finanzierungszuschuss müssen Sie zusammen beantragen.

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