Förderprogramm

Soziale Mietwohnraumförderung – Neubau von Mietwohnraum für studentische Haushalte und Haushalte von Auszubildenden

Förderart:
Zuschuss, Darlehen
Förderbereich:
Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Unternehmen, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Ansprechpunkt:

zuständige Wohnungsbauförderstelle Hessen

Weiterführende Links:
Soziale Mietwohnraumförderung: Studentische Haushalte und Haushalte von Auszubildenden

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Mietwohnungen für Studierende und Auszubildende neu bauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen und einen Finanzierungszuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Sie, wenn Sie Mietwohnraum für studentische Haushalte oder für Haushalte von Auszubildenden neu bauen möchten.

Sie erhalten die Förderung für

  • den Neubau von Mietwohnungen,
  • im Einzelfall auch für den Umbau von Bestandsgebäuden zu Mietwohnungen.

Sie erhalten die Förderung als Baudarlehen.

Die Höhe des Darlehens (Grundbetrag) hängt von den örtlichen Bodenpreisen ab und beträgt EUR 1.800 bis EUR 2.600 je Quadratmeter Wohnfläche.

Für das Baudarlehen können Sie zusätzlich einen Zuschuss in Höhe von 20 oder 40 Prozent des bewilligten Förderdarlehens bekommen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe melden Sie Ihr konkretes Bauprojekt zu jährlich festgelegten Terminen über die zuständige Wohnungsbauförderstelle beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum an. In der 2. Stufe stellen Sie nach Bestätigung der Aufnahme den Antrag bitte bei der zuständigen Wohnungsbauförderstelle. Diese leitet den Antrag weiter an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).

Darlehen und Finanzierungszuschuss müssen Sie zusammen beantragen.

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