Förderprogramm

Soziale Wohnraumförderung – Erwerb von Belegungsrechten

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Unternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Ansprechpunkt:

zuständige Wohnungsbauförderstelle Hessen

Weiterführende Links:
Erwerb von Belegungsrechten

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Belegungsrechte an Wohnungen in Hessen erwerben wollen, um so bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Sie bei der Schaffung von Wohnraum in ausgewiesenen Fördergebieten für Haushalte, die auf dem Markt keinen angemessenen Wohnraum finden.

Sie erhalten die Förderung für

  • den Erwerb von Belegungsrechten an Wohnungen, die keiner Bindung unterliegen und zur Belegung frei sind, und
  • den Erwerb von Belegungsrechten nach Auslaufen bestehender Bindungen, dies erfolgt nachrangig.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt

  • für den Erwerb von Belegungsrechten an Wohnungen, die keiner Bindung unterliegen und zur Belegung frei sind, EUR 2,50 und
  • für den Erwerb von Belegungsrechten nach Auslaufen bestehender Bindungen EUR 1,50

pro Quadratmeter der förderfähigen Wohnfläche multipliziert mit der Bindungsdauer in Monaten. Außerdem erhalten Sie EUR 0,50 pro Quadratmeter der förderfähigen Wohnfläche multipliziert mit der Bindungsdauer in Monaten, unabhängig davon, welches Belegungsrecht Sie erwerben.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Sie stellen Ihren Antrag zunächst bei der für Sie zuständigen Wohnungsbauförderstelle, die den Antrag an das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum weiterleitet.

Das Ministerium leitet Ihren Antrag dann an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) weiter, sobald Ihr Vorhaben in das Programm aufgenommen wurde.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?