Förderprogramm

„Sport integriert Hessen“

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales, Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Kommune
Fördergeber:

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Ansprechpunkt:

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Sonnenberger Straße 2/2a

65193 Wiesbaden

Weiterführende Links:
Sport – Integration und Gewaltprävention

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Kommune in Hessen Sportangebote für geflüchtete und sozial benachteiligte Menschen und für Menschen mit Migrationshintergrund machen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Sie als Kommune bei der Bereitstellung und Durchführung von Sportangeboten für Flüchtlinge, für Menschen mit Migrationshintergrund und für sozial benachteiligte Menschen in hessischen Städten und Gemeinden.

Sie erhalten die Förderung als Regelförderung für

  • Aufwandsentschädigungen für Sport-Coaches,
  • Aufwandsentschädigungen für Übungsleiterinnen und Übungsleiter sowie
  • Sachmittel (zum Beispiel Sportkleidung und Transportmittel).
  • Qualifizierungs- und Beteiligungsmaßnahmen für Flüchtlinge.

Außerdem erhalten Sie eine Förderung für Aufwandsentschädigungen für Sport-Coach-Tandems bestehend aus Sport-Coaches mit und ohne persönlicher Zuwanderungsgeschichte und für Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Schulungsmaßnahmen.

Die Höhe Ihres Zuschusses hängt von der Anzahl der Regelleistungsberechtigten ab und beträgt normalerweise zwischen EUR 5.000 und EUR 40.000.

Für zusätzliche Sport-Coaches mit Zuwanderungsgeschichte können Sie eine kumulierte Aufwandsentschädigung in Höhe des für eine Person gültigen Steuerfreibetrags erhalten und für Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Schulungsmaßnahmen einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von EUR 2.400.

Als Gemeinde mit Erstaufnahmeeinrichtung kann Ihr Zuschuss, abhängig von der Anzahl der untergebrachten Flüchtlinge, um bis zu EUR 15.000 erhöht werden.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte möglichst online bis zum 30.4. des Jahres beim Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege. Beantragen Sie einen Zuschuss zu Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Schulungsmaßnahmen, gilt als Frist für das Einreichen des Antrages der 30.9., Ihren Antrag auf Aufwandsentschädigung für Sport-Coach-Tandems müssen Sie bis zum 30.6. eines Jahres einreichen.

Grundlage Ihres Antrags sind die Regelleistungsberechtigten nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), die Sie der Bundesagentur für Arbeit bis zum 31.8. des Vorjahres gemeldet haben. 

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