Förderprogramm

Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Ansprechpunkt:

Regierungspräsidium Darmstadt

Dezernat II 25 – – Soziales, Integration und Flüchtlinge

Wilhelminenstraße 1–3

64283 Darmstadt

Weiterführende Links:
Sprachförderung Kinder

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Hessen Angebote zur Sprachförderung von Kindergartenkindern bereithalten oder entsprechende Fortbildungen für das Personal oder Fachkräfte anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Sie bei der Sprachförderung von Kindern im Kindergartenalter, wenn diese einen besonderen Förderbedarf haben.

Sie erhalten die Förderung vor allem für folgende Maßnahmen:

  • Sprachförderung von Kindern im Kindergartenalter mit besonderem Förderbedarf in Tageseinrichtungen sowie ausnahmsweise auch von solchen Kindern in sonstigen Angeboten auf Basis des Bildungs- und Erziehungsplans für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Hessen und des Gesamtkonzeptes des Landes Hessen zur sprachlichen Bildung und Förderung im Elementar- und Primarbereich,
  • Fortbildung von Fachkräften und sonstigen für die Sprachförderung geeigneten Personen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt

  • bis zu EUR 200,00 pro Förderjahr für jedes Kind,
  • bis zu EUR 300,00 pro Einrichtung für die Ausstattung mit pädagogischen Materialien und
  • bis zu EUR 150,00 pro Teilnehmerin und Teilnehmer für Fortbildungsmaßnahmen.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme beim Regierungspräsidium Darmstadt.

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