Kurztext
Planen Sie, gemeinsam mit anderen Engagierten Verantwortung für Ihr Dorf zu übernehmen? Sie können für die Gründung einer gemeinwohlorientierten Bürgergenossenschaft einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Bürgergenossenschaften sind eine ideale Form, um Einrichtungen der Daseinsvorsorge wie Dorfläden, Treffpunkte oder Mobilitätsangebote nachhaltig zu betreiben. Das Förderprogramm „STARKES DORF+“ unterstützt Ihre Initiative gezielt bei den Gründungskosten.
Sie erhalten einen Zuschuss für Ausgaben, die direkt mit dem Gründungsvorgang zusammenhängen.
Dazu zählen
- Kosten für die Beratung und Begleitung bei der Erstellung des Businessplans und der Satzung sowie für die Gründungsversammlung,
- Ausgaben für das notwendige Gründungsgutachten,
- Kosten für die Eintragung in das Genossenschaftsregister,
- Ausgaben für Leistungen des Genossenschaftsverbands.
Ihr Vorhaben muss dem Gemeinwohl dienen und darf keine reine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen (keine Dividendenzahlung). Alle Bevölkerungsgruppen müssen vom Gründungszweck profitieren können.
Für die Gründung einer Bürgergenossenschaft können Sie eine gesonderte Förderung von bis zu 7.500 EUR erhalten. Sie müssen einen Eigenanteil von 10 % erbringen.
Diese Förderung ist zusätzlich zur jährlichen Förderhöchstsumme von 15.000 EUR für andere Maßnahmen des Förderprogramms „Starkes Dorf+“ möglich.