Förderprogramm

Förderung für Projektbegleitung und Beratung im Programm „STARKES DORF+“

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Regionalförderung, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Hessische Staatskanzlei

Ansprechpunkt:

Hessische Staatskanzlei

Team „STARKES DORF+“
Referat V 5-2
Gleichwertige Lebensverhältnisse

Georg-August-Zinn-Straße 1

65183 Wiesbaden

Weiterführende Links:
Informationen zum Programm „Starkes Dorf+“ (externer Link) Verwaltungsportal Hessen – Förderprogramm „Starkes Dorf+" (externer Link) Digitales Antragsportal zum Programm „Starkes Dorf+“ (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Sie engagieren sich in einer Initiative für Ihren ländlichen Ortsteil? Das Land Hessen unterstützt Ihre Planungsphase und fachliche Beratung mit einem Zuschuss.

Volltext

Sie möchten mit Ihrer Initiative den Zusammenhalt in Ihrem Dorf stärken oder einen sozialen Ort schaffen. Ihr Projekt muss in einem ländlichen Raum Hessens wirken und dem Gemeinwohl dienen. Das Förderprogramm „STARKES DORF+“ unterstützt Sie gezielt in der Planungsphase Ihres Projekts.

Sie erhalten dabei finanzielle Unterstützung für Coaching und Beratungsleistungen.

Dazu gehören beispielsweise

  • eine Orientierungsberatung in der Ideenphase,
  • eine Prozessbegleitung während der Umsetzung,
  • Fachberatungen und Gutachten, etwa zu Statik, Brandschutz oder Energiefragen,
  • Beratungen bei der Gründung einer Rechtsform,
  • Hilfe beim Abschluss von Nutzungsvereinbarungen.

Sie können eine Förderung zwischen 1.000 EUR und 7.500 EUR erhalten. Die Förderung deckt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben ab. Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 % sowie bürgerschaftliches Engagement einbringen.

Eine Kumulierung mit anderen Landesmitteln ist ausgeschlossen, eine zeitgleiche Förderung durch die Kommune ist jedoch erwünscht.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Sie stellen den Antrag digital über das Portal des Förderprogramms (siehe weiterführende Links).

Die Hessische Staatskanzlei prüft Ihren Antrag auf Förderfähigkeit und Umsetzbarkeit. Bei positiver Prüfung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Sie rufen die Mittel bedarfsgerecht ab.

Nach Abschluss des Projektes reichen Sie einen Verwendungsnachweis ein.

Fristen

Nach Ausschöpfung des jährlichen Budgets wird das Antragsportal (siehe weiterführende Links) geschlossen. Eine fixe Frist zur Einreichung der Anträge ist nicht gesetzt, es gilt das Prioritätsprinzip. 

Bitte beachten Sie bei der Durchführung Ihres Projektes:

  • Der Mittelabruf muss bis zum 30. November des Bewilligungsjahres erfolgen.
  • Der Verwendungsnachweis ist spätestens 6 Monate nach Projektabschluss vorzulegen.
  • Die Maßnahme muss im Jahr der Bewilligung abgeschlossen werden.

rechtliche Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:

  • Die Antragstellung erfolgt durch eine Initiative (zum Beispiel Verein, Stiftung, Genossenschaft).
  • Einzelpersonen oder Ortsbeiräte sind nicht antragsberechtigt.
  • Das Projekt muss in einem ländlichen Raum Hessens wirken (ausgenommen Großstädte und große Mittelstädte).
  • Das Projekt muss gemeinwohlorientiert sein und das soziale Miteinander stärken.
  • Das Projekt muss innerhalb des Haushaltsjahres der Bewilligung abgeschlossen werden.

Bitte beachten Sie:

  • Bereits begonnene Maßnahmen oder laufende Kosten einer Institution werden nicht gefördert.

Rechtsgrundlage

Service
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