Förderprogramm

Billigkeitsleistungen im Rahmen der Umsetzung des Härtefallfonds zur Verhinderung von Energiesperren für Privathaushalte

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Privatperson
Fördergeber:

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Ansprechpunkt:

Verbraucherzentrale Hessen e. V.

Härtefallfonds

Große Friedberger Straße 13–17

60313 Frankfurt

Weiterführende Links:
Härtefallfonds Energieschulden Energie-Härtefallfonds | Energiesperren abwenden

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie wegen der stark gestiegenen Energiepreise in finanzielle Schwierigkeiten geraten und von einer Energiesperre bedroht oder bereits betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss in Form der Übernahme der Forderungen erhalten.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Ihren Haushalt, wenn Sie durch die stark gestiegenen Energiepreise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind und Ihre jährlichen Heizkostennachzahlungen nicht begleichen können und Ihnen eine Sperre von leitungsgebundenen Energieträgern (Gas, Strom und Fernwärme) droht.

Sie erhalten die Förderung als Kundin und Kunde von Energieversorgungsunternehmen wie auch als Mieterin und Mieter, deren Heizenergie über die Mietnebenkosten abgerechnet wird, für 2 Zeiträume:

  • 1.1.2022 bis 30.9.2023 (Phase 1) und
  • 1.10.2023 bis 30.4.2024 (Phase 2).

Sie erhalten die Förderung als einmaligen Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses entspricht dem Betrag, der für die Verhinderung oder Beendigung der Sperre notwendig ist. 

Stellen Sie Ihren Antrag bitte über die Verbraucherzentrale Hessen e. V. bei der eingerichteten Härtefallkommission. Die Verbraucherzentrale prüft die Unterlagen und bereitet die Antragstellung mit vor.

Vorher müssen Sie eine Beratung durch eine Schuldnerberatungsstelle, eine Beratungsstelle eines Sozial- oder Wohlfahrtsverbandes, des Mieterbundes oder die Verbraucherzentrale Hessen selbst in Anspruch genommen haben.

Nach positiver Bewertung Ihres Antrags leitet die Härtefallkommission den Antrag an das Regierungspräsidium Kassel weiter. Nach Bewilligung fließen die Mittel direkt an das Energieversorgungsunternehmen, das die Energiesperre angedroht oder bereits vollzogen hat, beziehungsweise Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter.

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