Förderprogramm

Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als kleines oder mittleres landwirtschaftliches Unternehmen Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei der Umsetzung investiver Maßnahmen.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Errichtung, den Erwerb und die Modernisierung von unbeweglichem Vermögen, Bewässerungsanlagen und Frostschutzanlagen,
  • den Kauf von neuen Maschinen und Anlagen der Innenwirtschaft einschließlich der für den Produktionsprozess notwendigen Computersoftware,
  • Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen und
  • allgemeine Aufwendungen, zum Beispiel für Architekten- und Ingenieurleistungen, Baugenehmigungen sowie für Beratung, Betreuung von baulichen Investitionen und für Durchführbarkeitsstudien.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art des Vorhabens und kann bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.

Junglandwirtinnen und Junglandwirte können zusätzlich einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens aber EUR 20.000, erhalten.

Für Betreuungsgebühren beträgt die Höhe des Zuschusses bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Betreuungsgebühren, höchstens aber EUR 10.500.

Das förderfähige Investitionsvolumen beträgt mindestens EUR 20.000 und maximal EUR 2 Millionen. Sie können es in den Jahren 2023 bis 2027 einmal ausnutzen. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal EUR 1 Million je Unternehmen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.

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