Förderprogramm

Darlehen der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern – BMV-Darlehen II

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung, Corona-Hilfe
Fördergebiet:
Mecklenburg-Vorpommern
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in, Unternehmen
Ansprechpunkt:

Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV)

Ludwig-Bölkow-Haus

Graf-Schack-Allee 12

19053 Schwerin

Weiterführende Links:
BMV-Darlehen II

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie ein Investitionsvorhaben in Mecklenburg-Vorpommern durchführen wollen, können Sie ein BMV-Darlehen II der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern in Höhe von bis zu EUR 500.000 erhalten.

Volltext

Die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern (BMV) unterstützt Sie als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen und Existenzgründerin oder Existenzgründer aus REACT-EU bei der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln.

Sie erhalten das BMV-Darlehen II für

  • die Anschaffung und Herstellung von Wirtschaftsgütern (auch für Grundstücke, Baunebenkosten und gebrauchte Wirtschaftsgüter),
  • das erste Warenlager, eine Sortimentserweiterung sowie die Erweiterung oder Umstellung des Produkt- beziehungsweise Dienstleistungsangebotes,
  • Kosten für die Übertragung von Eigentumsrechten an Unternehmen, falls die Übertragung zwischen unabhängigen Investoren erfolgt und soweit sie nicht eine Finanzbeteiligung darstellen,
  • Auftragsvorfinanzierung,
  • Anzahlungen für geleaste Wirtschaftsgüter sowie sonstige Betriebsmittel.

Sie können Darlehen zwischen EUR 20.000 und EUR 500.000 erhalten.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Das BMV-Darlehen II ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind

  • Existenzgründerinnen und Existenzgründer,
  • kleinste, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.

Keine Förderung erhalten

  • Unternehmen der landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Primärerzeugung, einschließlich Fischerei und Aquakultur nach EU-Definition,
  • Unternehmen in Schwierigkeiten nach EU-Definition,
  • Kreditinstitute, Versicherungsgewerbe, Makler sowie sonstige Vertriebsbeauftragte und Vertretertätigkeiten, Finanz- und Immobiliendienstleister, Detekteien und gewerbsmäßige Vermittlungen von Arbeitskräften, stationäre Pflegeeinrichtungen, Hausmeisterservices,
  • Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und freiberufliche Ingenieure.

Sie müssen

  • Ihren Sitz oder Ihre Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern haben,
  • als Existenzgründerin oder Existenzgründer fachlich und kaufmännisch qualifiziert sein, ein tragfähiges Unternehmenskonzept vorlegen, Ihre Gründung als Vollerwerb planen und vor der 1. Darlehensauszahlung Ihren Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben,
  • Ihre Kapitaldienstfähigkeit durch geeignete Unterlagen nachweisen, wenn Sie den Antrag stellen,
  • die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sicherstellen.

Nicht gefördert werden Standflächenmieten für Messen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

BMV-Darlehen II zur Förderung kleinster, kleiner und mittlerer Unternehmen
Merkblatt

Wer wird gefördert?

  • Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition für KMU,
  • Existenzgründerinnen und Existenzgründer.

Wer/Was wird nicht gefördert?

  • Unternehmen aus der landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Primärerzeugung, einschließlich Fischerei und Aquakultur gemäß EU-Definition,
  • Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition,
  • Kreditinstitute, Versicherungsgewerbe, Makler sowie sonstige Vertriebsbeauftragte und Vertretertätigkeiten, Finanz- und Immobiliendienstleister, Detekteien und gewerbsmäßige Vermittlungen von Arbeitskräften, stationäre Pflegeeinrichtungen, Hausmeisterservices,
  • Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und freiberufliche Ingenieure,
  • Standflächenmieten für Messen.

Was wird insbesondere gefördert?

  • Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens einschließlich Grundstücken*), Baunebenkosten und gebrauchten Wirtschaftsgütern, erstes Warenlager, Sortimentserweiterungen sowie Erweiterungen oder Umstellungen des Produkt- und/oder Dienstleistungsangebotes,
  • Kosten für die Übertragung von Eigentumsrechten an Unternehmen, sofern die Übertragung zwischen unabhängigen Investoren erfolgt und soweit sie nicht eine Finanzbeteiligung darstellen,
  • Mittel für Auftragsvorfinanzierungen, Anzahlungen für geleaste Wirtschaftsgüter sowie sonstige Betriebsmittel.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

  • Existenzgründer müssen vor der ersten Darlehensauszahlung ihren Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben,
  • Gründung erfolgt als Vollerwerb,
  • Sitz und Betriebsstätte müssen sich in Mecklenburg-Vorpommern befinden. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in Mecklenburg-Vorpommern haben, aber deren Betriebsstätte sich in Mecklenburg-Vorpommern befindet, können ebenfalls gefördert werden, wenn das zu fördernde Investitionsvorhaben in Mecklenburg-Vorpommern realisiert wird,
  • Kapitaldienstfähigkeit des Antragstellers muss durch geeignete Unterlagen (Jahresabschlüsse, Auskünfte über die Vermögensverhältnisse, Liquiditätsplan, Umsatz- und Ertragsvorschau usw.) belegt werden,
  • Existenzgründer müssen branchenspezifisch und kaufmännisch-unternehmerisch geeignet und qualifiziert sein und ein tragfähiges Unternehmenskonzept vorlegen,
  • Nachweis der Gesamtfinanzierung,
  • Einsatz von vorhandenen Eigenmitteln in angemessenem Umfang,
  • Sicherheiten: Dingliche Kreditsicherheiten (Grundschulden inkl. persönlicher Zwangsvollstreckungsunterwerfung, Verpfändung von Guthaben, Abtretung von Kapital- und Risikolebensversicherungen, Negativerklärung); soweit nicht in ausreichendem Maße vorhanden, Bürgschaften der Gesellschafter, unterlegt durch ein notarielles Schuldanerkenntnis inkl. persönlicher Zwangsvollstreckungsunterwerfung. Bei Einzelfirmen: notarielles Schuldanerkenntnis inkl. persönlicher Zwangsvollstreckungsunterwerfung des Inhabers.

Subsidiaritätsprinzip

  • Die Fördermittel des Landes, des Bundes oder der Europäischen Union sind vorrangig vor dem BMV-Darlehen II in Anspruch zu nehmen (z.B. Investitionszuschüsse, Darlehen der KfW-Mittelstandsbank).
  • Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn eine Geschäftsbank nicht bereit ist, das Vorhaben in entsprechender Form und entsprechendem Umfang zu finanzieren. Dies ist durch den Antragsteller darzulegen.

Doppelförderungsverbot

Zur Vermeidung einer unzulässigen Doppelförderung dürfen durch das BMV-Darlehen II finanzierte Ausgaben nicht parallel bei anderen Programmen, welche durch die Europäische Union refinanziert sind (z.B. EFRE-Programme Gesundheitswirtschaft, gewerbliche Förderung aus der GRW, Forschung und Entwicklung, Klimaschutz) abgerechnet werden.

Wie wird gefördert?

  • Im Rahmen des BMV-Darlehen II werden kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Finanzierung von Vorhaben aus REACT-EU aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), als Teil der Reaktion der Union auf die COVID-19-Pandemie, gefördert.
  • Es werden ausschließlich Kosten berücksichtigt, die nach Antragstellung anfallen.
  • Ein Rechtsanspruch auf Gewährung des Darlehens besteht nicht.

Antragsverfahren

Der formgebundene, vollständig ausgefüllte Antrag ist in Schriftform einzureichen bei der

Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH
PF 16 01 55
19091 Schwerin (Postanschrift)
Graf-Schack-Allee 12
19053 Schwerin (Besucheradresse).

Das Antragsformular steht unter mv.ermoeglicher.de zum Download zur Verfügung.

Ihr Kontakt zur Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern:

Telefon: +49(0) 385 39 555-0
E-Mail: info@bbm-v.de

                        

*) Für den Kauf von bebauten und unbebauten Grundstücken gelten gesonderte Höchstsätze der Förderung.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?