Richtlinie
BMV-Darlehen II zur Förderung kleinster, kleiner und mittlerer Unternehmen
Merkblatt
Wer wird gefördert?
- Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition für KMU,
- Existenzgründerinnen und Existenzgründer.
Wer/Was wird nicht gefördert?
- Unternehmen aus der landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Primärerzeugung, einschließlich Fischerei und Aquakultur gemäß EU-Definition,
- Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition,
- Kreditinstitute, Versicherungsgewerbe, Makler sowie sonstige Vertriebsbeauftragte und Vertretertätigkeiten, Finanz- und Immobiliendienstleister, Detekteien und gewerbsmäßige Vermittlungen von Arbeitskräften, stationäre Pflegeeinrichtungen, Hausmeisterservices,
- Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und freiberufliche Ingenieure,
- Standflächenmieten für Messen.
Was wird insbesondere gefördert?
- Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens einschließlich Grundstücken*), Baunebenkosten und gebrauchten Wirtschaftsgütern, erstes Warenlager, Sortimentserweiterungen sowie Erweiterungen oder Umstellungen des Produkt- und/oder Dienstleistungsangebotes,
- Kosten für die Übertragung von Eigentumsrechten an Unternehmen, sofern die Übertragung zwischen unabhängigen Investoren erfolgt und soweit sie nicht eine Finanzbeteiligung darstellen,
- Mittel für Auftragsvorfinanzierungen, Anzahlungen für geleaste Wirtschaftsgüter sowie sonstige Betriebsmittel.
Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
- Existenzgründer müssen vor der ersten Darlehensauszahlung ihren Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben,
- Gründung erfolgt als Vollerwerb,
- Sitz und Betriebsstätte müssen sich in Mecklenburg-Vorpommern befinden. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in Mecklenburg-Vorpommern haben, aber deren Betriebsstätte sich in Mecklenburg-Vorpommern befindet, können ebenfalls gefördert werden, wenn das zu fördernde Investitionsvorhaben in Mecklenburg-Vorpommern realisiert wird,
- Kapitaldienstfähigkeit des Antragstellers muss durch geeignete Unterlagen (Jahresabschlüsse, Auskünfte über die Vermögensverhältnisse, Liquiditätsplan, Umsatz- und Ertragsvorschau usw.) belegt werden,
- Existenzgründer müssen branchenspezifisch und kaufmännisch-unternehmerisch geeignet und qualifiziert sein und ein tragfähiges Unternehmenskonzept vorlegen,
- Nachweis der Gesamtfinanzierung,
- Einsatz von vorhandenen Eigenmitteln in angemessenem Umfang,
- Sicherheiten: Dingliche Kreditsicherheiten (Grundschulden inkl. persönlicher Zwangsvollstreckungsunterwerfung, Verpfändung von Guthaben, Abtretung von Kapital- und Risikolebensversicherungen, Negativerklärung); soweit nicht in ausreichendem Maße vorhanden, Bürgschaften der Gesellschafter, unterlegt durch ein notarielles Schuldanerkenntnis inkl. persönlicher Zwangsvollstreckungsunterwerfung. Bei Einzelfirmen: notarielles Schuldanerkenntnis inkl. persönlicher Zwangsvollstreckungsunterwerfung des Inhabers.
Subsidiaritätsprinzip
- Die Fördermittel des Landes, des Bundes oder der Europäischen Union sind vorrangig vor dem BMV-Darlehen II in Anspruch zu nehmen (z.B. Investitionszuschüsse, Darlehen der KfW-Mittelstandsbank).
- Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn eine Geschäftsbank nicht bereit ist, das Vorhaben in entsprechender Form und entsprechendem Umfang zu finanzieren. Dies ist durch den Antragsteller darzulegen.
Doppelförderungsverbot
Zur Vermeidung einer unzulässigen Doppelförderung dürfen durch das BMV-Darlehen II finanzierte Ausgaben nicht parallel bei anderen Programmen, welche durch die Europäische Union refinanziert sind (z.B. EFRE-Programme Gesundheitswirtschaft, gewerbliche Förderung aus der GRW, Forschung und Entwicklung, Klimaschutz) abgerechnet werden.
Wie wird gefördert?
- Im Rahmen des BMV-Darlehen II werden kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Finanzierung von Vorhaben aus REACT-EU aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), als Teil der Reaktion der Union auf die COVID-19-Pandemie, gefördert.
- Es werden ausschließlich Kosten berücksichtigt, die nach Antragstellung anfallen.
- Ein Rechtsanspruch auf Gewährung des Darlehens besteht nicht.
Antragsverfahren
Der formgebundene, vollständig ausgefüllte Antrag ist in Schriftform einzureichen bei der
Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH
PF 16 01 55
19091 Schwerin (Postanschrift)
Graf-Schack-Allee 12
19053 Schwerin (Besucheradresse).
Das Antragsformular steht unter mv.ermoeglicher.de zum Download zur Verfügung.
Ihr Kontakt zur Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern:
Telefon: +49(0) 385 39 555-0
E-Mail: info@bbm-v.de
*) Für den Kauf von bebauten und unbebauten Grundstücken gelten gesonderte Höchstsätze der Förderung.