Förderprogramm

Sanierungs-Bürgschaftsrichtlinie

Förderart:
Bürgschaft
Förderbereich:
Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Mecklenburg-Vorpommern
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpunkt:

PwC PricewaterhouseCoopers GmbH

Werderstraße 74 b

19055 Schwerin

Weiterführende Links:
Landesbürgschaften Mecklenburg-Vorpommern

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Unternehmen in Schwierigkeiten Unterstützung benötigen, kann das Land Mecklenburg-Vorpommern unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen.

Volltext

Das Land Mecklenburg-Vorpommern übernimmt Bürgschaften zur Absicherung von rückzahlbaren Forderungen, die der Investitions- und Umlaufmittelfinanzierung dienen. Neben Umstrukturierungsbürgschaften zur Besicherung von Sanierungskrediten und vorübergehenden Umstrukturierungsbürgschaften können auch Rettungsbürgschaften gewährt werden.

Sie erhalten die Förderung für Vorhaben, die zur Schaffung und Sicherung nachhaltig wettbewerbsfähiger Strukturen geeignet sind.

Sie erhalten die Förderung als Ausfallbürgschaft.

Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags.

Die Laufzeit der Bürgschaft entspricht grundsätzlich der Kreditlaufzeit. Die höchstmögliche Laufzeit ist abhängig von der Art des Kredits und dem Zweck der Bürgschaft.

Anträge stellen Sie bitte rechtzeitig vor Finanzierungsbeginn über den Kreditgeber bei der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

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