Förderprogramm

Erhaltung von Denkmalen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Städtebau & Stadterneuerung, Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
Mecklenburg-Vorpommern
Förderberechtigte:
Kommune, Unternehmen, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Ansprechpunkt:

Landesamt für Kultur und Denkmalpflege

Domhof 4/5

19055 Schwerin

Weiterführende Links:
Bau- und Bodendenkmalpflege

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern denkmalpflegerische Vorhaben durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei Vorhaben an Denkmalen unterschiedlicher Art, die dem Denkmalschutz entsprechen.

Sie erhalten die Förderung für folgende Maßnahmen:

  • Arbeiten zur Sicherung, Erhaltung und Restaurierung von Denkmalen in ihrer Originalsubstanz,
  • Arbeiten zur Wiederherstellung von teilzerstörten Denkmalen zur Sicherung der originalen Substanz sowie Arbeiten zur rekonstruierenden Wiederherstellung untergegangener Teile, wenn diese für das Verständnis oder Erscheinungsbild der teilzerstörten Denkmale unverzichtbar sind, sowie
  • Arbeiten zur Bergung und Sicherung von wichtigen Denkmalen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer denkmalbedingten Mehraufwendungen.

Bei herausragendem Landesinteresse können Sie im Einzelfall eine höhere Förderung bekommen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis zum 31.10. für das folgende Jahr an das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege.

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